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Diabetes

SEHBEHINDERUNG

Die Stoffwechselerkrankung Diabetes kann im Laufe der Erkrankungszeit auch Folgen für die Augen haben: So weisen bis zu einem Drittel aller Menschen mit Diabetes Typ 2 bei ihrer Diagnose eine leichte Veränderung der Netzhaut auf.

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Der diabetesDE-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Jens Kröger rät: „Um dem vorzubeugen, sollten sich sowohl Menschen mit Typ 1 als auch mit Typ 2-Diabetes regelmäßig die Augen untersuchen lassen“. In frühen Stadien lassen sich Netzhautveränderungen noch aufhalten. Menschen mit Typ-1-Diabetes sollten ab dem elften Lebensjahr oder ab dem fünften Erkrankungsjahr eine Netzhautkontrolle nach vorheriger Pupillenerweiterung erhalten. Bei Menschen mit Diabetes Typ 2 sollte direkt nach der Diabetes-Diagnose die Netzhaut untersucht werden. Liegen noch keine Schädigungen an der Netzhaut vor und bestehen keine allgemeinen Risiken wie ein erhöhter Langzeitblutzuckerwert, eine längere Diabetesdauer, ein hoher Bluthochdruck oder eine Nierenerkrankung, werden Kontrolluntersuchungen alle zwei Jahre empfohlen.

Bei hohem Risiko jährliche Untersuchungen Bei bereits bestehender Retinopathie können die Untersuchungsabstände auch individuell kürzer als jährlich sein. Neben der regelmäßigen Augenkontrolle beim Arzt ist auch eine gute Stoffwechseleinstellung mitentscheidend. „Ein wichtiger vorbeugender Faktor ist, dass Menschen mit Diabetes mit ihrem Arzt besprechen, wo ihr anzustrebender Blutzuckerzielbereich liegt und mit welchen Maßnahmen sie ihn am besten erreichen können“, betont Dr. Kröger. Zum anderen sollte auch der Blutdruck gut eingestellt sein. Als Zielwert für den Blutdruck gilt 140/85 mmHg.

Weitere Informationen

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin

Tel.: 0 30/2 01 67 70
Fax: 0 30/20 16 77 20
E-Mail: info@diabetesde.org Internet: www.diabetesde.org oder www.deutsche-diabetes-hilfe.de

Mehr barrierefreie Technik für Sehbehinderte und Blinde „Wer aufgrund seiner Diabeteserkrankung sehbehindert oder gar blind wird, läuft auch Gefahr, seine Selbstständigkeit im Alltag zu verlieren“, sagt Diana Droßel, stellvertretende Vorsitzende von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, Diabetesberaterin und selbst an Typ-1-Diabetes erkrankt sowie seit 1982 erblindet. Denn für die tägliche Selbsttherapie notwendige Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen, Insulinpens, Blutglukosemesssysteme, solche zum kontinuierlichen Glucosemonitoring oder diabetesbezogene Apps sind derzeit überwiegend nur für sehende Menschen geeignet.

„Blinde und Sehbehinderte benötigen daher zum Blutzuckermessen und für Insulingaben ständig Assistenz durch Pflegedienste oder Angehörige. Mit standardmäßig barrierefrei konzipierter Technik, die Messwerte und Insulindosen akustisch übermittelt, könnten Betroffene eigenständig sein“, erklärt Droßel. Eigentlich sollte das Angebot für barrierefreie medizintechnische Hilfsmittel für Menschen mit Diabetes angesichts der demografischen Entwicklung und der Verpflichtungen, die sich für Länder wie Deutschland aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende gesetzliche Vorgabe für Hersteller diabetesbezogener Medizintechnik würde dazu beitragen.

„Bei Apps kostet die Implementierung von solchen Angeboten nichts; dazu muss man bei der Programmierung nur die Grundanforderungen der Betriebssysteme berücksichtigen“, so Droßel. Schlecht gemachte Apps erkenne man schon allein an mangelnder oder fehlender Barrierefreiheit. Doch im Prinzip böten moderne Technologien viele Optionen, um behinderte und auch ältere Patienten wesentlich bei ihrer Diabetes-Therapie zu unterstützen, unterstreicht die Diabetesberaterin: „Daher fordern wir von der Regierung, Medizintechnikhersteller gesetzlich zu verpflichten, neue Produkte barrierefrei herzustellen.“

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 12/17 ab Seite 134.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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