EHEC/HUSEC
RÜCKRUF: ARZNEIMITTEL MIT BOCKSHORNKLEESAMEN
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Die Landesbehörden sind aufgefordert, alle Chargen vom Markt zu nehmen, die Bockshornkleesamen beinhalten, wenn der Rohstoff im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde.
Damit setzt das BfArM einen entsprechenden Entschluss der Europäischen Kommission um.
Die Kommission hatte am Dienstag den Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten auf unbestimmte Zeit verboten. Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Zerkleinerte Bockshornkleesamen werden zur Appetitanregung eingenommen. Sie sind auch Bestandteil von Currymischungen. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de