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RECHT SO! GESETZE & CO.

Ein Leben ohne Vorschriften, Regeln und Gesetze – ist man alleine auf der Welt, wäre dies sicherlich möglich. In einer Gemeinschaft allerdings ist das Utopie.

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Schon immer herrschten Regeln zwischen Individuen. Oft – wie in der Natur – ist es das Gesetz des Stärkeren, das das Zusammenleben und die Hierarchie bestimmt. In unserer heutigen Zeit und je zivilisierter und größer eine Gesellschaft ist, umso differenzierter fallen jedoch Vorschriften und Gesetze aus.

Regelwerke und Richtlinien sind die Basis, auf der unser Zusammenleben organisiert wird. Sämtliche Lebensbereiche sind auf irgendeine Weise organisiert und reglementiert, um möglichst neutrale und objektive Bewertungskriterien zur Verfügung zu haben, um Rechte und Pflichten festzulegen und um Streitigkeiten zwischen zwei Parteien zu beurteilen. Emotionalität und persönliche Standpunkte spielen hierbei keine Rolle. Das Internet bietet zum Thema „Gesetzesdatenbanken“ eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten.

Übersichten Haben Sie sich schon einmal Gedanken dar über gemacht, von wie vielen Gesetzen und Vorschriften Sie im täglichen Leben umgeben sind? Kennen Sie zum Beispiel das BtMG von 1981? Es ist das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ . Oder wussten Sie, dass es eine GSGV 13, die „Dreizehnte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Aerosolverpackungsverordnung)“ gibt? Um morgens auf Ihrem leckeren Brötchen zu landen, muss der Honig zunächst einmal die Vorgaben der HonigV, der so genannten „Honigverordnung“, erfüllen.

Blättern Sie sich doch mal durch die Übersicht auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/GESAMT_a.html . Hier finden Sie eine Auswahl unserer gültigen Gesetze. Die Homepage bietet eine Fülle interessanter und teilweise eigenartiger Vorgaben für Recht und Ordnung.

Kennen Sie vielleicht die „FreqBZPV“, die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung? Hier gibt es natürlich auch das geltende Apothekenrecht www.gesetze-im-internet.de/index.html. Bei www.pharmatrix.de unter „Recht und Gesundheitspolitik“ finden sich Sammlungen von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zum Gesundheitswesen. Diese werden durch eine umfangreiche Sammlung zur Rechtssprechung (Schwerpunkt Arzneimittel) – meistens mit den Urteilen im Volltext – unter „Urteile/Gutachten/Kommentare“ ergänzt. Um zentral Zugriff auf circa 2500 medizinische Websites zu haben, benötigen Sie ein DocCheck-Passwort. Sofern Sie noch keines haben, können Sie dieses kostenlos auf der Homepage anfordern.

Die „Unabhängige Urteilsdatenbank“ www.medizinrecht.de ist eine große Hilfe bei vielen Fragestellungen. Um die Seite aufrufen zu können, erweitern Sie entweder direkt auf dieser Homepage oder unter http://info.doccheck.com/de/pro/ Ihr DocCheck-Passwort kostenpflichtig auf Doc-Check Pro.

Mit Klick in die Datenbank „Stoffbezeichnungen“ www.dimdi.de/static/de/db/dbinfo/akbv.htm finden Sie die Bezeichnungen von Bestandteilen in Fertigarzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) in laufend aktualisierter Form. Lesenswert ist die Homepage des medizinisch-wissenschaftlichen Services von Dr. med. Kori-Lindner www.kori-lindner.de  Neben Informationen über unterschiedliche Codices enthält diese Seite Glossars, Listen mit medizinisch-pharmazeutischen Abkürzungen und reichlich Pharmalinks von A bis Z.

Allgemeines Für Sie als Arbeitnehmer gelten natürlich auch allgemeine Regeln, über die Sie sich im Internet informieren können. So finden Sie auf www.arbeitsrecht.de ausgewählte Gesetze und Gesetzessammlungen zum Beispiel zu Vertragsrecht, Arbeits- und Datenschutz. Im Bundesgesetzblatt www.bgbl.de werden sämtliche Gesetze und Verordnungen ausgeschrieben.

„Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam.“

Der rechtliche Rahmen für unser Parlament ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. So können Sie unser Grundgesetz sowie Wahlgesetze, Abgeordnetengesetze und Ähnliches unter www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/index.html einsehen. Solange es Menschen gibt, werden Diskussionen über Sinn und Unsinn von Vorschriften entstehen, es werden nach wie vor Rufe nach Entrümpelung des Rechtswesens laut, und es werden immer wieder Kuriositäten im Verordnungsdickicht zu finden sein.

So sind auch in London die Bürger nicht vor seltsamen Gesetzen gefeit, denn jedem „freien Mann“ ist es gestattet, über die zentrale London Bridge eine Schafherde zu führen, ohne dass er eine Abgabe zahlen muss. Außerdem kann dieser „freie Mann“ auch Gänse auf der stark befahrenen Cheapside Street vor sich hertreiben. Diese Verordnungen stammen offenbar aus längst vergangenen Jahrhunderten. Wie viele Schafe und Gänse in den Straßen Londons oder anderen Städten der Welt herum laufen, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt und obliegt im Einzelfall der Einschätzung des Betrachters ...

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/11 ab Seite 130.

Barbara Schulze-Frerichs, PTA/ Ursula Tschorn, Apothekerin

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