1 A Pharma GmbH | EU-Richtlinie

NEUE EU-RICHTLINIE FÜR RX-MEDIKAMENTE: JETZT KOSTENLOSE SERVICEMATERIALIEN ABFORDERN

Am 9. Februar 2019 tritt eine neue EU-Richtlinie zur Fälschungssicherheit von Arzneimitteln1 in Kraft. Diese gibt zwei neue Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Medikamente2 vor, die ab diesem Zeitpunkt vor der Abgabe an den Kunden überprüft werden müssen: einen auf der Verpackung befindlichen Data Matrix Code sowie einen Originalitätsverschluss. Die Änderungen haben auch Einfluss auf die Abläufe in der Apotheke. Um diese Neuerungen möglichst einfach in den Apothekenalltag zu integrieren und gleichzeitig an Kunden zu kommunizieren, hat 1 A Pharma umfassende Servicematerialien zusammengestellt. Diese können kostenlos bestellt werden.

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Die neue Richtlinie dient Apothekern dazu, gefälschte Arzneimittel einfacher zu identifizieren, und schützt Patienten besser vor Medikamenten, die eine geringe Qualität oder falsche Dosierungen von Wirkstoffen aufweisen könnten.

Für Apotheker hat 1 A Pharma folgende Materialien zur neuen Fälschungsschutzrichtlinie entwickelt:

  • ein DIN-A3-Poster, welches anschaulich den Weg eines Arzneimittels ab Wareneingang bis zur Ausgabe darstellt,
  • eine laminierte Karte, welche wichtige Aspekte wie die Sicherheitsmerkmale, den Geltungsbereich und die technische Umsetzung erklärt.

Um dem Kunden diese Änderungen ebenfalls verständlich zu kommunizieren, bietet 1 A Pharma Apothekern zusätzlich ein Einfach erklärt-Faltblatt. Der Flyer erläutert alle wichtigen Neuerungen und kann an die Kunden abgegeben werden.

Apotheker können alle Materialien per Fax unter dem Stichwort „Fälschungsschutz“ unter 0800 4392588-01 oder unter www.1apharma.de/service bestellen.

1 Amtsblatt der Europäischen Union. Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 2

. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln. ABl. Nr. L 32 vom 09.02.2016 S. 1. Online verfügbar unter: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/. Letzter Aufruf: 07.02.2019. 2 Betrifft auch Omeprazol in den verschreibungsfreien Dosierung

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