© DIE PTA IN DER APOTHEKE
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Berufspolitik | Nachgefragt

MUSS MAN FÜR ARZTBESUCHE URLAUB NEHMEN? WANN MUSS MAN SAGEN, DASS MAN SCHWANGER IST?

Wir haben Minou Hansen (ADEXA) und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

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Darf man während der Arbeitszeit den Arzt aufsuchen? Zwar sollten Angestellte ihre Arzttermine prinzipiell außerhalb der Arbeitszeit ansetzen. Bei Teilzeitkräften ist dies meist auch möglich. Gerade bei Vollzeitkräften kann das jedoch schnell problematisch werden. Muss man deshalb immer Urlaubstage oder Überstunden opfern? Nein, denn Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arztbesuche auch während der Arbeitszeit wahrzunehmen, wenn dies nicht anders möglich ist, ohne dass für sie ein finanzieller Nachteil entsteht.

Wenn es um Termine bei Fachärzten oder in Kliniken geht, muss man häufig den Termin nehmen, den man bekommt. Details sind im Bundesrahmentarifvertrag und im Rahmentarifvertrag Nordrhein, § 10a, zu finden. Dafür wird die jeweils nötige Zeit als Freistellung unter Fortzahlung des Gehalts gewährt. Der Passus ist gerade auch für schwangere Kolleginnen wichtig. Denn in diesem Lebensabschnitt fallen oft diverse Arzttermine zu ungünstigen Zeiten an. Zum Nachweis des Arztbesuches kann die Arzthelferin eine Bescheinigung ausstellen, aus der die Anwesenheitszeiten in der Praxis ersichtlich sind.

Wann muss man den Arbeitgeber von einer Schwangerschaft unterrichten? Fairerweise muss man sagen, dass es hierfür nicht wirklich einen passenden Termin gibt. Arbeitsrechtlich gesehen bestimmt diesen Zeitpunkt die Frau selber. Es gibt keinen vorgeschriebenen Termin. Solange man sich wohl fühlt und die Schwangerschaft unsichtbar ist, können Sie die Sache für sich behalten – für die ersten drei Monate ist das in Ordnung. Wenn man aber gerade in den ersten drei Monaten mit Übelkeit oder sonstigen Problemen zu kämpfen hat, die die eigene Leistung beeinträchtigen, bleibt der Zustand nicht lange verborgen und man sollte den Arbeitgeber darüber unterrichten.

Zudem und das ist wichtig zu wissen: Wenn der Arbeitgeber nichts von der bestehenden Schwangerschaft weiß, verzichtet die werdende Mutter damit auch auf die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes und die darin zu ihrem Schutz enthaltenen Beschäftigungsverbote – solange bis sie die Schwangerschaft mitteilt. Man kann den Arbeitgeber aber bitten, die Schwangerschaft noch eine Weile für sich zu behalten. Auch sollte man fairerweise dem Team gegenüber die Schwangerschaft selbst verkünden, um Spekulationen zu vermeiden.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 10/18 auf Seite 112.

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