Tarifvertrag | Gehalt
MEHR WEIHNACHTSGELD MIT TARIFBINDUNG
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Jahressonderzahlungen bekommen rund 54 Prozent der Arbeitnehmer. Das zeigt eine branchenübergreifende Online-Umfrage unter mehr als 10.000 Beschäftigten auf Lohnspiegel.de. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Ost und West sowie – besonders ausgeprägt – zwischen einer Bezahlung nach Tarifvertrag bzw. ohne Tarifvertrag und auch zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern
Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung hat Daten der laufenden Online-Gehaltsbefragung von Juli 2013 bis Juni 2014 ausgewertet. Demnach erhält mehr als die Hälfte der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld, knapp ein Fünftel eine andere Sonderzahlung. Rund 15 Prozent können sich über eine Gewinnbeteiligung freuen.
Wer einen unbefristeten Vertrag hat, kommt mit 56 Prozent deutlich häufiger in den Genuss eines Weihnachtsgeldes als befristet Beschäftigte . Eine ähnliche Tendenz zeigt sich zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit (55 Prozent versus 47 Prozent).
Von den Gewerkschaftsmitgliedern, die sich an der Umfrage beteiligten, erhalten 66 Prozent, also zwei von drei Arbeitnehmern, die Sonderzahlung zum Jahresende. Von den Nichtmitgliedern sind es nur 51 Prozent.
Am stärksten macht sich jedoch bemerkbar, ob Beschäftigte nach Tarif bezahlt werden oder nicht: Mit 71 Prozent gegenüber 42 Prozent gibt es hier einen Vorsprung von sage und schreibe 29 Prozentpunkten bei den tariflich vergüteten Arbeitnehmern.
Ein Blick auf den Apothekenbereich
Einen tariflichen Anspruch von 100 Prozent eines Monatseinkommens jeweils in West und Ost gibt es zum Beispiel im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei der Deutschen Bahn. Das entspricht den Tarifverträgen, die ADEXA mit den Arbeitgeberverbänden für 16 der 17 Kammerbezirke abgeschlossen hat. In anderen Branchen hinkt der Osten noch nach (z. B. Textilindustrie Ost: 60 Prozent).
ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer kommentiert die Untersuchung so: „Die Zahlen zeigen, wie wichtig eine tarifliche Vertretung für Mitarbeiter ist. Tarifbindung gibt den Apothekenangestellten den Anspruch auf eine Sonderzahlung – und man sieht ja, dass ein Weihnachtsgeld heute beileibe keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Als weibliche Apothekenangestellte einer sächsischen Apotheke in Teilzeit gehört man dagegen definitiv zu einer der größten Risikogruppen, ohne Weihnachtsgeld dazustehen. Dort gibt es nach wie vor keinen gültigen Tarifvertrag. Der künftige Vorstand und die neue Geschäftsführung des SAV sollten sich die Rückkehr zum Tarifvertrag für 2015 unbedingt auf die Agenda setzen. Nicht zuletzt auch, um attraktiver für den Berufsnachwuchs zu sein. Unsere Tarifkommission ist gesprächsbereit.“ Quelle: ADEXA