Deutsche Gesellschaft für Phlebologie | Kompressionsstrümpfe
KOMPRESSIONSSTRÜMPFE KLASSE I UNEINGESCHRÄNKT ERSTATTUNGSFÄHIG
Seite 1/1 1 Minute
Kompressionsstrümpfe der Klasse I sind angenehmer zu tragen und sorgen somit für verbesserte Patienten-Compliance. „Studien haben nachweisen können, dass ihre Wirksamkeit auf die meisten Formen der Schwellungen, die vorbeugende Wirkung nach einer Thrombose und die Beschwerdelinderung bei Strümpfen der Klasse I fast genauso effektiv ist wie die der Klasse II“, ergänzt Dr. med. Erika Mendoza, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie e. V. Ab sofort können Ärzte also auch leichtere Kompressionsstrümpfe der Klasse I uneingeschränkt verordnen. Kompressionsstrümpfe belasten nicht das Budget. Die Kassen übernehmen nicht nur die Kosten für den eigentlichen Strumpf, sondern jetzt auch für die dazugehörige Hilfeleistung.