Rezeptpflicht
KETOPROFEN WIRD VERSCHREIBUNGSPFLICHTIG
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Das teilte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker mit. Hintergrund ist eine Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Topisch appliziertes Ketoprofen führt in seltenen Fällen zu einer Photosensibilität. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis wertete die EMA jedoch als positiv.
Die Entscheidung darüber, ob Paracetamol verschreibungspflichtig werden soll, hat der Ausschuss auf die nächste Sitzung verschoben. Ebenfalls vertagt wurde die Beratung über die Unterstellung des Hustenblockers Dextromethorphan unter die Verschreibungspflicht. Abschlägig beurteilten die Sachverständigen in ihrer Sitzung am 5. Juli die Anträge, wonach Rizatriptan und Sumatriptan unter bestimmten Bedingungen und Bakterien-Autolysate zur oralen Anwendung generell aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollten. Nicotin-Präparate sollen nach dem Votum des Ausschusses künftig bis zu einer Einzeldosis von 15 Milligramm freiverkäuflich sein. Der Gesetzgeber muss den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses noch zustimmen, bevor diese (voraussichtlich zum 1. Januar 2012) in Kraft treten können. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de