Apothekenbetriebsordnung/Rezepturen
KEINE SONDERREGELN FÜR FILIALVERBÜNDE
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Damit widerspricht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände einigen Regelungen des Referentenentwurfs zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung . „Sonderregeln für Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine zweitklassigen Apotheken geben. Das widerspricht unserem Versorgungsauftrag und dem erklärten Willen des Verordnungsgebers, die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessern“, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. „Wer in eine Apotheke kommt, vertraut zu Recht darauf, dass er umfassend vorsorgt wird. ‚Ein bisschen Apotheke‘ geht nicht.“
Zu den Leistungen der Apotheke gehören auch die Herstellung von Rezepturen und die Versorgung im Nacht- und Notdienst. Im Referentenentwurf zur ApBetrO ist geplant, dass Filialapotheken keine Rezepturen herstellen müssen. Wolf: „Jede Apotheke muss in der Lage sein, dringend benötigte Rezepturen herstellen zu können – das ist auch im Notdienst essentiell.“ „Um hochwertige Arzneimittel herstellen zu können, müssen in jeder Apotheke die wissenschaftlichen Hilfsmittel und ein Labor zur Prüfung der Ausgangsstoffe vorhanden sein“, sagt Wolf. „Diese Ausrüstung in Filialapotheken einzuschränken, ist keine sinnvolle Deregulierung – hier wird am falschen Ende gespart.“
Wegen der überragenden Bedeutung für die Apotheken wurde die Stellungnahme zur ApBetrO Anfang der Woche von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA intern diskutiert. Bis zum 18. November wird die ABDA eine umfassende Stellungnahme zum gesamten Referentenentwurf erarbeiten und kommunizieren. Quelle: abda.de