Zwei Paar Hände sind über einem Vertrag gefaltet. Ein Stift liegt zum Unterschreiben bereit.
Das Kabinett stimmte dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers zu - jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. © AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

PTA-Berufsbild | Bundesgesundheitsministerium

KABINETT STIMMT PTA-REFORMGESETZ ZU

„Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten“ ist ein langer sperriger Titel für ein Gesetz, das sich anschickt die PTA-Ausbildung zu reformieren und neu zu strukturieren. Was sind nun die genauen Inhalte?

Seite 1/1 3 Minuten

Seite 1/1 3 Minuten

„PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig“, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu. Und eine Reformierung der PTA-Ausbildung war schließlich längst überfällig – der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten/Assistentin wurde erst- und letztmalig 1968 gesetzlich geregelt. Mit der Neuregelung soll die Ausbildung anhand der Aufgabenentwicklung innerhalb der Apotheke modernisiert werden. Was steht jetzt genau in dem Entwurf?

  1. Angehende PTA sollen besser darauf vorbereitet werden, Kunden in der Apotheke über Arzneimittel und Medizinprodukte zu beraten – in den Augen der Bundesregierung mittlerweile die Hauptaufgabe der PTA im Apothekenalltag. Hierfür wird das Aufgabengebiet der PTA im Gesetzesentwurf detailliert beschrieben.
  2. Entgegen der Forderungen der Berufsverbände wird die Ausbildungsdauer nicht verlängert. Es bleibt bei 2,5 Jahren: zwei Jahre Schule und ein halbes Jahr praktische Ausbildung in der Apotheke.
  3. Während der praktischen Ausbildung sollen PTA angemessen bezahlt werden. Die Schulgeldfrage findet in diesem Gesetzesentwurf keinen Platz. Sie soll dann in einem Gesamtkonzept zur Gesamtreform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.
  4. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen PTA mehr Verantwortung (in Einzelabsprache) erhalten, so kann von einer Beaufsichtigung durch den Apothekenleiter ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn PTA ihre staatliche Prüfung mit mindestens „gut“ bestanden haben, Berufserfahrung sowie regelmäßige Fortbildungen aufweisen können. Eine Chefvertretung ist nicht vorgesehen.

Die im Vorfeld aufflammende Kritik an dem Beibehalten der 2,5-jährigen Ausbildung wird nicht berücksichtigt. Zwar wird das Argument der Verlängerung auf drei Jahre zur Entzerrung der Lerninhalte gebracht, aber direkt abgewiesen. Es würde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Schulen und Lehrkräften kommen und damit zu einer (kurzfristigen) Verringerung der Absolventenzahl. Zudem mache dies die Ausbildung nicht attraktiver – insgesamt wird die Forderung als nicht verhältnismäßig angesehen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Der Bundesrat muss jetzt noch zustimmen, ab Januar 2021 ist die neue Ausbildungsregelung gültig. Wer seine Ausbildung vorher angefangen hat, schließt diese jedoch noch nach vorherig geltenden Standards ab.

Farina Haase,
Apothekerin/Redaktion

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Kommentar des BVpta zum PTA-Reformgesetz
„Enttäuschend auf breiter Linie“
Als enttäuschend und völlig unzureichend bewertete der Vorstand des Bundesverbandes PTA (BVpta) den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des PTA-Reformgesetzes. Bis auf wenige minimale Korrekturen blieb der bereits vom Verband kritisierte Referentenentwurf in den wesentlichen Punkten unverändert. „So wird es nicht gelingen, unseren Beruf attraktiver zu machen und mehr qualifizierte junge Menschen dazu zu bewegen, die Ausbildung zu beginnen“ stellte der Vorstand fest.
Schon die Ankündigung der Bundesregierung auf ihrer Internetseite, damit den PTA mehr Kompetenzen einzuräumen, sei nicht richtig. Es ist zwar jetzt offiziell erlaubt, dass besonders erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Kompetenzen übertragen werden können, dies sei aber keine wirkliche Neuerung, sondern legitimiere lediglich eine Praxis, die in fast allen Apotheken heute schon an der Tagesordnung ist.
Grundsätzlich sei positiv, dass erstmals ein Berufsbild für die PTA geschaffen wurde. Die Novellierung der Ausbildung halte damit allerdings in keiner Weise Schritt. Dies erkenne man schon daran, dass die Ausbildungszeit weiterhin nur zweieinhalb Jahre dauern soll. Seit der Schaffung des PTA-Berufes vor mehr als 40 Jahren haben sich die Inhalte und Aufgabenbereiche der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen aber in dramatischer Weise gewandelt. Heute wird die weit überwiegende Zahl der Arzneimittelabgaben in den Apotheken inklusive der Beratung durch PTA geschultert. Dem muss auch durch eine auf drei Jahre verlängerte Ausbildungszeit Rechnung getragen werden. Im Entwurf wurden dagegen zahlreiche Ausbildungsinhalte so stark gestrichen oder eingekürzt, dass es künftigen PTA an Grundlagenwissen fehlen wird. „Statt eine wirkliche Reform anzugehen, die die Themen Arzneimittelkunde und Medizinproduktekunde verstärkt sowie Übungen zur Abgabe und Beratung einführt, fand hier letztlich lediglich Inhaltskosmetik statt. Die Politik folgte den Argumenten der Apotheker und Lehrkräfte, wonach eine dreijährige Ausbildung nicht zu leisten sei. Die Erfahrung vieler anderer Länder zeigt dagegen, dass dies ohne Probleme geht.“
Der BVpta setzt jetzt darauf, die unbedingt notwendigen Verbesserungen des PTA-Reformgesetzes im parlamentarischen Verfahren zu erreichen. „Es geht um unseren Beruf und unsere Zukunft. Da wird es höchste Zeit, dass wir selbst dazu gehört und unsere Argumente ernst genommen werden. Niemand hat mehr Erfahrung mit den Anforderungen an PTA als die, die tagtäglich in diesem Beruf arbeiten. Es ist nahezu fahrlässig, dieses Potenzial nicht zu nutzen!“, stellte der BVpta-Vorstand fest. 

 

×