Cannabis | Versuch
GRAS AUS DER APOTHEKE
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Erwachsene ab 18 Jahren sollen ab nächstem Jahr Cannabis zum Schwarzmarktpreis in Schweizer Apotheken kaufen können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG; das Schweizer Gegenstück zum Bundesgesundheitsministerium) ermöglicht mehrere Modellprojekte in Zürich, Basel, Genf und Bern. Die Städte kooperieren mit den Vollzugs- und Strafverfolgungs-Behörden, um den „Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ sicherzustellen.
Wer darf Cannabis kaufen?
Pro Stadt nehmen maximal 5000 Teilnehmer an dem Versuch teil. Sie müssen ihren festen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und volljährig sein. Außerdem müssen sie bereits vorher Cannabis konsumiert haben – die Projekte wollen keine Neueinsteiger akquirieren. Medienberichte gehen von 200 000 regelmäßigen Konsumenten in Land mit rund 8,6 Millionen Einwohnern aus. Die Cannabismenge ist pro Einkauf und pro Monat beschränkt; die Teilnehmer erhalten für die Studie einen Ausweis. Eine Umfrage zeigt, dass nur die Hälfte der Cannabis-Konsumenten Auflagen beim Kauf akzeptieren würde. Deshalb rechnen die Experten mit einem gemäßigten Ansturm auf das Angebot.
Wo dürfen die Teilnehmer kaufen?
Außer Apotheken dürfen auch privat organisierte Vereine, sogenannte Social Clubs, Cannabis im Modellprojekt vertreiben. Vorausgesetzt, sie lagern es sicher und fachkundiges Personal gibt es ab.
Welche Sorten und was kosten sie?
Das Cannabis wird aus der Schweiz kommen, Importe sind verboten. Jedes Projekt legt für die jeweilige Stadt fest, welche Produkte die Apotheken anbieten. Allerdings darf der THC-Gehalt nicht über 20 Prozent liegen. Auch eine gute Produktqualität ist ein Muss. Der Preis in der Apotheke richtet sich nicht nur am Schwarzmarktpreis, sondern auch am Wirkstoffgehalt aus.
Wieso ist das erlaubt?
Um an dem Modellprojekt teilzunehmen, müssen die Städte einen detaillierten Plan vorlegen. Der Versuch ist auf fünf Jahre beschränkt. Die Studien müssen dem Zweck dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen. Rechtliche Grundlage für diese Forschung ist der Experimentierartikel, der das Betäubungsmittelgesetzes erweitert und im Mai 2021 in Kraft treten soll.
In der Schweiz ist Cannabiskonsum ohnehin weniger kriminalisiert als in Deutschland. Der Besitz von unter zehn Gramm ist straffrei, der Konsum kostet, wenn man dabei erwischt wird, 100 Franken. Verschreibungsfähig sind THC-Produkte bereits seit 2011. Der Patient benötigt dafür eine Bewilligung des BAG. Wer an Multipler Sklerose oder Spastiken leidet, kann jedoch auch ohne diese Bewilligung ein Rezept über ein ausgewähltes Cannabis-Spray (Sativex®) erhalten.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung