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Galenik

GARANTIERTE REZEPTURQUALITÄT

Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, müssen die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen und sind nach anerkannten Regeln herzustellen und zu prüfen. Was heißt das konkret?

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Mit der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 wurden die Anforderungen bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln präzisiert mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität. Neben Ausführungen zur räumlichen Gestaltung und Hygienemaßnahmen wurde die Dokumentation der Herstellung einer Rezeptur vorgeschrieben.

Mittlerweile gehören die Plausibilitätsprüfung, die Herstellungsanweisung und das Herstellungsprotokoll zum Arbeitsalltag einer jeden PTA. Eine hohe Rezepturqualität ist nur durch ausreichendes Wissen, Können und genügend Zeit zu erreichen. Eine Unterbrechung des Herstellungsablaufes durch Einsatz im Handverkauf macht jede Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahme zunichte.

Gute Planung Jede Apotheke ist gut beraten ein gewisses Rezepturmanagement zu etablieren. Das beginnt mit der Notierung der Telefonnummer des Kunden und der Vereinbarung eines Abholtermins bei der Annahme einer Rezeptur, geht über die Festlegung bestimmter Rezepturtage und/oder der personellen Besetzung der Rezeptur bis hin zu Regeln, wann eine Vier-Augen-Kontrolle durchzuführen ist. Manches Rezepturproblem lässt sich schnell durch einen Blick in die online aufzurufenden Rezepturhinweise des DAC/NRF lösen.

Klare Strukturierung Zu einem qualitätsgesicherten Ablauf gehört auch die Kontrolle der Waagen (Kalibrierung, Libellenkontrolle) und die deutliche Kennzeichnung der Standgefäße. So sollte der Einwaagekorrekturfaktor gut sichtbar auf dem entsprechenden Gefäß vermerkt sein. Die Markierung der Gefäße mit einem „plus“ oder „minus“ für kationisch und anionisch oder „S“ oder „B“ für Säure und Base kann eventuellen Inkompatibilitäten vorbeugen. Ein klar strukturierter Herstellungsablauf hilft Fehler zu vermeiden.

Man arbeitet immer in dieselbe Richtung, das heißt alle benötigten Arbeitsmaterialien und Substanzen stehen auf einer Seite (z. B. der linken Seite) und alle verwendeten Utensilien werden auf der anderen Seite (z. B. der rechten Seite) abgestellt. Bei kleinen Substanzeinwaagen oder schlecht zu verarbeitenden Stoffen bietet sich der Einsatz von Rezepturkonzentraten oder mikrofein gepulverten Substanzen an. Eine leicht durchzuführende In-Prozess-Kontrolle nach der Herstellung durch Ausstreichen einer kleinen „Salben“-Probe mit einem Spatel auf einer Glasplatte (z. B. Objektträger) und eine Begutachtung vor dunklem Hintergrund, lässt Inhomogenitäten schnell erkennen.

Immer auf dem neuesten Stand Der regelmasige Austausch mit den PTA-KollegInnen, der Besuch von entsprechenden Fortbildungen und die Teilnahme an Ringversuchen tragen zu einem fundierten Wissen und zu einer guten Rezepturqualitat bei. Jede PTA mochte, dass der Kunde ein qualitativ einwandfreies Produkt erhalt, das er zu Hause sicher anwenden kann und das seine Beschwerden lindert oder sogar heilt.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 12/17 auf Seite 26.

Christa Schuchmann, Apothekerin

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