Mammographie | Screening
FRAUEN WERDEN KÜNFTIG DETAILLIERTER INFORMIERT
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Seit Jahren werden Nutzen und Schaden des Mammographie-Screenings von Experten kontrovers diskutiert. Deshalb ist es aus Sicht der TK zu begrüßen, dass die Frauen nun noch besser aufgeklärt werden. "Denn nur, wenn die Patientinnen umfassend informiert sind, können sie eine eigene, selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen das Screening treffen", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Neu im Einladungsschreiben ist außerdem, dass die Frauen künftig ausdrücklich über ihr Recht informiert werden, sich vor der Untersuchung von einem Arzt beraten zu lassen. Frauen, die dieses ärztliche Informationsangebot nicht annehmen wollen, sind aufgefordert, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Die TK sieht das kritisch: "Grundsätzlich ist natürlich gut, dass die Patientinnen hier auf ihr Recht aufmerksam gemacht werden. Doch dass durch die Verzichtserklärung Zwang ausgeübt wird, lehnen wir ab", so Voß.
Mammographie-Screening ist umstritten
Alle zwei Jahre werden Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren von den sog. "Zentralen Stellen" zum Mammographie-Screening eingeladen. Bei dieser Untersuchung wird die Brust geröntgt. Ziel der Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung ist es, dass Tumore in einem möglichst frühen Stadium entdeckt werden. Kritiker der Untersuchung merken an, dass das Screening keine unfehlbare Methode zur Abklärung eines Brustkrebs-Verdachtes ist. Denn nicht jeder auffällige Befund ist tatsächlich Krebs. Die Mammographie birgt also neben der Chance, eine Brustkrebserkrankung frühzeitig zu entdecken, auch das Risiko weiterer belastender Untersuchungen. Außerdem können falsch-positive Befunde bei den betroffenen Frauen psychischen Stress auslösen.
In Hessen haben derzeit ca. 852.200 Frauen Anspruch darauf, alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilzunehmen. Im vergangenen Jahr haben etwa 414.000 Frauen eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung erhalten. Davon haben sich 49 Prozent für die Mammographie entschieden.
Quelle: Techniker Krankenkasse