Registrierkassengesetz | International
FRANKREICH STREICHT KASSENBONPFLICHT
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Im Zuge des Gesetzes gegen „Verschwendung“ sollen Bons bis zu einem Umsatzwert von 10 Euro nur noch auf Kundenwunsch ausgedruckt werden. Dieses Vorgehen wird 2021 mit Anhebung der Grenze auf 20 Euro und 2022 auf 30 Euro schrittweise verschärft. Im Kampf für den Umweltschutz gehen unsere Nachbarn noch weiter und wollen beschließen, dass ab 2022 nicht verkäufliche Textilien und Hygieneartikel nicht mehr vernichtet, sondern gespendet oder im Falle von Textilien recycelt werden müssen. Ein neues Label für technische Geräte wie Fernseher oder Handys soll aufzeigen, wie gut diese repariert werden können – um den Kauf nachhaltigerer Produkte zu fördern. Bislang landen nämlich 60 Prozent der defekten Elektronikartikel auf Müllhalden.
Auch hierzulande spitzt sich die Kritik an der Kassenbonpflicht zu. Nicht nur Wirtschaftsminister Altmaier wettert gegen das Gesetz, auch andere Protestformen machen sich breit: So bietet ein rheinhessischer Bäcker seit neustem Zuckerkassenbons auf Berlinern an – die Aktion kommt bei den Kunden gut an. Einen Kassenzettel mit Umsatzsteuernummer muss natürlich trotzdem ausgedruckt werden.
Selbst die Apothekerschaft bleibt angesichts der zusätzlichen Papierkilometern nicht untätig: Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft, startete eine Petition gegen die Bonpflicht. Das pharmazeutische Nachrichtenportal apotheke adhoc berichtete unlängst sogar über eine neu gestartete „Bon-Bucket-Challenge“ eines Apothekenteams. Wie lange wohl noch bei uns an dem heiß diskutierten Gesetz festgehalten wird?
Farina Haase,
Apothekerin/Online-Redaktion
Quelle: apotheke adhoc