© momius - Fotolia.com

EU-Versandapotheken

EUROPAS APOTHEKER GEGEN GRÜNES KREUZ

Im Herbst 2012 hatte die EU-Kommission ein Logo für legale Versandapotheken vorgestellt. Die Apotheker in der Europäischen Union halten den Vorschlag für wenig gelungen und entwickelten nun ein eigenes Logo.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Im Gegensatz zum Entwurf der EU-Kommission kommt der Apothekervorschlag ohne grünes Kreuz aus. Die Apotheker sind zwar froh darüber, dass ihre Meinung zum Versandhandelslogo abfragt wurde, das ändert aber nichts an ihren grundsätzlichen Bedenken. Auch ein solches Erkennungszeichen könne gefälscht und unberechtigt verwendet werden, schreibt der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union in einer Stellungnahme.

 Unzufrieden sind sie auch mit der Entscheidung der EU-Kommission, das vorgeschlagene Logo mit einem grünen Kreuz zu versehen. Dieses sei in vielen EU-Staaten markenrechtlich geschützt und ohnehin sei das Kreuz generell ein Erkennungszeichen für Angehörige der Heilberufe. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission könnten jedoch auch Supermärkte, die in manchen Ländern nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen und versenden dürfen, dieses medizinische Erkennungszeichen verwenden. Für die Patienten sei dies verwirrend und schaffe eher Verunsicherung als Sicherheit, fürchten die Apotheker. Sie assoziierten mit dem Kreuz einen Apotheker oder Arzt, aber nicht einen Arzneimittelversender.

Da sich die Apotheker nicht dem Verdacht aussetzen wollen, ihre Einwände hätten das Ziel, den Versandhandel mit Arzneimitteln zu blockieren, schlagen sie selbst ein anderes Logo vor. Statt eines aus Sicht der Apotheker missverständlichen Kreuzes sollte dort eine für jeden Patienten eindeutige Tablette zu erkennen sein. Dies schaffe mehr Vertrauen, selbst wenn auch dieses Logo gefälscht werden könne, wie ZAEU-Generalsekretär John Chave einräumt. Quelle: dr/pharmazeutische-zeitschrift.de

×