Apotheken-Software
ERSTATTUNGSBETRÄGE: ABRECHNUNGS-UPDATE LÄUFT
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Das befürchtete Preischaos rund um die Abrechnung der neuen Erstattungspreise bleibt also aus: „Die meisten Softwarehäuser können die Preise für Privatpatienten abrechnen“, resümiert Dr. Mathias Schindl, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser . Wenige Tage nach dem Monatswechsel sind allerdings noch nicht alle Apotheken mit den Updates versorgt. So müssen einige Kunden von Lauer-Fischer und Awinta ihre PKV-Rezepte voerst manuell beschriften.
Mitte Januar inormierte der DAV seine Mitgliedsverbände darüber, dass die Umstellung nicht reibungslos funktionieren werde: Insbesondere bei der Bedruckung der PKV-Rezepte wurden temporäre Probleme angekündigt. Die Apotheker wurden gebeten, den Rabatt selbst vom Bruttobetrag abzuziehen.
In den vergangenen Wochen stellten die meisten Softwarehäuser ihren Kunden die erforderlichen Updates online zur Verfügung. Bei einigen Anbietern mussten die Aktualisierungen aber per CD verschickt und dann installiert werden. Insbesondere in diesen Fällen kann es zu logistischen Verspätungen kommen.
Bei den meisten Apothekern dürften die Rabatte inzwischen automatisch berechnet werden. Für die Software „Infopharm“ hat Awinta seinen Kunden beispielsweise ein Update zur Verfügung gestellt: Nach Eingabe des Artikels für einen Privatpatienten wird der Kundenpreis im Kassenfenster automatisch entsprechend reduziert angezeigt. Auf dem ausgedruckten PKV-Rezept wird der Rabatt automatisch unter der neuen Sonder-PZN 02567739 angezeigt und vom Bruttobetrag abgezogen.
Beim Programm „CSE Pharmasoft“ vom gleichen Hersteller gibt es hingegen mitunter Probleme. Wer eine ältere Kassenversion hat, muss noch einige Tage auf das Update warten. Asys bestätigte, dass alle Kunden über eine Online-Aktualisierung mit den nötigen Informationen versorgt worden seien. Auch bei den Anbietern ADG und Pharmatechnik soll die Abrechnung reibungslos ablaufen.
Kunden von Lauer Fischer haben es offenbar komplizierter: Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass das Update noch zur Verfügung gestellt werden muss. Bis dahin haben die Apotheker eine Liste der 13 betroffenen Arzneimittel an die Hand bekommen. Sollte ein Privatpatient eines dieser Medikamente verlangen, müsste der Apotheker sich aus der Liste den ausgehandelten Rabatt suchen und ihn ins System eintragen. Quelle: apotheke-adhoc.de