Krankenkassen/Bilanz
EINBLICK IN GKV- GESCHÄFTSERGEBNISSE
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Das Bundesgesundheitsministerium will die Kassen nun dazu verpflichten, einen „aussagekräftigen Bericht“ über ihre finanzielle Lage zu erstellen. Dadurch „sollen die Krankenkassen die notwendige Transparenz schaffen, damit sich die Versicherten bei der Wahl ihrer Krankenkasse umfassend über deren wirtschaftliche Lage informieren können“, heißt es in dem Entwurf zu einem „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung anderer Gesetze“.
Der Bericht sollte die wesentlichen Daten zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, zur Vermögenssituation und über die Versicherten- und Mitgliederentwicklung enthalten, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Damit die Versicherten die einzelnen Berichte leichter vergleichen können, soll der GKV-Spitzenverband ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke festlegen. Der Bericht soll bis zum 1. Oktober des Folgejahres veröffentlicht werden.
Die Krankenkassen sind mit diesem Vorstoß nicht glücklich. "Transparenz ist wichtig, gibt es aber jetzt bereits“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Thomas Ballast. „Zumindest die Ersatzkassen, nach unseren Informationen aber auch die meisten anderen Krankenkassen, veröffentlichen bereits jetzt Geschäftsberichte.“ Noch mehr Bürokratie und gesetzliche Vorgaben seien an dieser Stelle nicht notwendig.
Ob eine Krankenkasse jetzt oder später einen Zusatzbeitrag erheben müsse, hänge von vielen Faktoren ab, die im Moment der Kassenwahl – ob mit oder ohne Vorgaben – für einen Geschäftsbericht nicht dauerhaft überblickt werden könnten. Darüber hinaus müsse sich kein Versicherter über die finanzielle Situation seiner Krankenkasse Sorgen machen, denn selbst im Fall einer Schließung sei geregelt, dass lückenlos Versicherungsschutz bestehe. Quelle: aerzteblatt.de