Reifen und ein gebogener 5 Euro-Schein deuten ein Auto an.
5 Euro Vergütung für den Botendienst - jetzt kann endlich abgerechnet werden. © Marc_Osborne / iStock / Getty Images Plus

Vergütung | Lieferservice

DIE SONDER-PZN FÜR DEN BOTENDIENST IST DA!

Um den persönlichen Kontakt zu Kunden einzuschränken, bieten viele Apotheken einen ausgeweiteten Botendienst an. Dieser soll mit 5 Euro honoriert werden. Nun steht die lang ersehnte Pharmazentralnummer zur Verfügung.

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Dass die Krankenkassen den Botendienst mit 5 Euro pro Rezept vergüten, wurde bereits vor Wochen beschlossen. Nur, wie die Leistung abgerechnet werden soll, war noch unklar. In zahlreichen Apotheken stapeln sich daher die gesammelten Rezepte. Knapp vor der Abholung der April-Rezepte wurde die Frage der Taxierung nun endlich geklärt: Es gibt eine neue Sonder-PZN.

Botendienst-Abrechnung
Sonder-PZN 06461110 im Pharmazentralnummern-Feld
Ziffer 1 im Faktor-Feld
Betrag 595 im Betrags-Feld
(5 € mit Umsatzsteuer)

Laut Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser werden die Apotheken-Programme bereits in dieser Woche angepasst. Sollte das im Einzelfall nicht rechtzeitig geschehen, darf auch per Hand taxiert werden. Die Rechenzentren und der Pharma-Daten-Service Abdata seien informiert. Der Deutsche Apotheker Verband und der GKV-Spitzenverband haben sich auf diese Lösung geeinigt. Die Landesapothekerverbände müssen der technischen Umsetzung am 4. Mai noch zustimmen.

Bis vorerst 30. September kann der Botendienst auf diese Weise abgerechnet werden. Sollte die Regierung darüber hinaus noch die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wird bis zum 30. März 2021 verlängert. Für die Einmalzahlung von 250 Euro, die Apotheken mit Botendienst zugesagt wurde, gibt es noch keine Möglichkeit zur Abrechnung.

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: apotheke adhoc

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