Berufspolitik | Nachgefragt
DARF MAN BESTIMMTE ARBEITEN IN DER APOTHEKE ABLEHNEN? KANN MAN DURCH EINEN JOBWECHSEL MEHR VERDIENEN?
Seite 1/1 2 Minuten
Muss man als PTA alles machen? Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Generell dürfen Sie alle Tätigkeiten ablehnen, bei denen Sie gegen geltendes Recht verstoßen, etwa die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept auf Anweisung des Chefs. Weist die Apothekenleitung PKA an, im Handverkauf über Arzneimittel zu beraten, wird ein „Nein“ vor dem Arbeitsgericht auch keine Konsequenzen haben. Das gilt ebenfalls, wenn die notwendigen Qualifikationen fehlen: Ohne entsprechende Schulungen wird keine PTA über Nacht plötzlich Datenschutzbeauftragte werden.
Nicht zuletzt müssen Apothekenangestellte keine privaten Tätigkeiten für Vorgesetze ausführen, etwa Einkäufe erledigen. Anders sieht die Sache aus, wenn es nur um Einzelfälle geht: etwa im Winter mal die nasse Offizin wischen, weil die Reinigungskraft erkrankt ist oder eine neue Tastatur kaufen, um wieder zu arbeiten. In solchen Fällen müssen alle Kolleginnen oder Kollegen ran, um den ordnungsgemäßen Betrieb einer Apotheke wiederherzustellen. Hier kann man allenfalls gute Miene zum bösen Spiel machen, sollte aber mit anpacken. Im Zweifelsfall ist ein klärendes Gespräch immer besser als eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Lohnt sich ein Jobwechsel finanziell? Für viele ist ein neuer Job immer verbunden mit einem Mehr an Geld und es ist häufig auch die Motivation für den Wechsel. Dabei sind Gehaltsverhandlungen immer ein sensibles Thema. Aber gerade beim Jobwechsel kann man besser verhandeln. Wenn man ein Bewerbungsgespräch in Aussicht hat, sollte man sich vorab über Vergleichsgehälter informieren. Gibt es einen Tarifvertrag, dann ist es wichtig die Eingruppierung zu kennen. Auch sollte man sich informieren, was in den einzelnen Bundesländern gezahlt wird. Oft wird sogar über Tarif gezahlt.
Mit diesem Wissen lässt es sich dann besser verhandeln. Aber Gehalt nicht alles. Es ist auch gut zu wissen, mit welchen Extras zusätzlich noch verhandelt werden kann. Mit einem höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zum Beispiel. Oder einem Tankgutschein, sogar bestimmte Gesundheitskurse, bis zu 500 Euro, sind dabei möglich. Der Vorteil: Das Ganze geht Brutto für Netto. Auch Arbeitszeitregelungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, kann man ansprechen. Wichtig ist – wenn der Entwurf für den Arbeitsvertrag vorliegt – ihn sorgfältig zu lesen und zu überprüfen, ob diese Verhandlungsergebnisse auch im Vertrag niedergeschrieben sind.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 08/19 auf Seite 49.
Sie sind uns wichtig! Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage?
Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.
Umschau Zeitschriftenverlag GmbH,
DIE PTA IN DER APOTHEKE,
Tara Boehnke,
Marktplatz 13,
65183 Wiesbaden,
oder per E-Mail an ts.boehnke@uzv.de.