Lockdown | Beschlüsse
ADIEU ALLTAGSMASKE: MASSNAHMEN VERLÄNGERT UND LEICHT VERSCHÄRFT
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Bund und Länder haben vereinbart, die bestehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis zum 14. Februar zu verlängern. Bis dahin soll nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auch die Präsenzpflicht an den Schulen aufgehoben sein. „Es waren harte und langwierige Verhandlungen, aber wir hatten das gleiche Ziel“, sagte Dreyer der Deutschen Presse-Agentur. „Die Zahlen der Neuinfektionen müssen schneller und stärker sinken, nur so sind wir auch gerüstet vor dem Risiko des neuen mutierten Corona-Virus.“
Als Hauptstreitpunkte der unerwartet langen Beratungen nannte Dreyer die Verpflichtung zum Homeoffice und den weiteren Fahrplan für Schulen und Kindertagesstätten Dazu sagte Dreyer: „Mir war dabei wichtig, dass die Einschränkungen nicht in erster Linie private Kontakte betreffen und wir die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen.“
Schulen bleiben zu
Tatsächlich beschloss die MPK keine nochmals verschärften Kontaktregeln. Schulen und Kitas sollen jedoch weiterhin geschlossen bleiben, da es laut Bund und Ländern „ernstzunehmende Hinweise“ gebe, dass die neue, mutierte Virusvariante sich stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreite, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei.
OP- oder Filtermasken
Die Länderregierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel vereinbarten auch, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.
Anspruch auf Homeoffice
Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die betrieblichen Erfordernisse zulassen. Dies würde auch die Fahrgastzahlen in den öffentlichen Verkehrsmitteln reduzieren. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.
Quelle: dpa