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Prüfung | Gesetzeskunde

CO-MEDIKATION BEI OPIOIDEN

Wenn man ein Betäubungsmittel-Rezept in die Hand bekommt und überprüft, muss man eine ganze Menge beachten. Wie ist das zum Beispiel mit der Verordnung von Nicht-Btm auf einem Btm-Rezept?

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Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (Btm-VV) macht hier klare Angaben. Das Btm-Rezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. Das heißt für die Apotheke, wenn dort nur Nicht-Btm aufgeschrieben wurden, darf das Rezept nicht beliefert werden. In diesem Fall sollte man mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten und um die Ausstellung eines „normalen“ Rezeptes bitten.

Welche anderen Arzneimittel zusätzlich zum Btm verordnet werden können, wurde vom Gesetzgeber nicht beschränkt. In der Regel werden dies aber immer Arzneimittel sein, die in einem Zusammenhang zum verordneten Betäubungsmittel stehen – entweder unterstützen sie dessen Wirkung oder sie dienen zur Behandlung der Nebenwirkungen.

Unterstützung der Analgesie Besonders bei neuropathischen Schmerzen oder auch zur besseren Schmerzbewältigung können Nicht-Opioide zusätzlichen Nutzen bringen. Geeignet sind trizyklische Antidepressiva, wie Imipramin oder Clomipramin, Antikonvulsiva, wie Carbamazepin oder Gabapentin, und zentral wirkende Muskelrelaxanzien, wie Baclofen. Letzteres ist bei Phantomschmerzen und schmerzhafter Spastik hilfreich. Bei starken rheumatischen Schmerzen wird gelegentlich auch das Glukokortikoid Dexamethason wegen seiner antiphlogistischen Wirkung zum Btm verordnet.

Natürlich kann der Arzt auch ein separates Rezept darüber ausstellen. Wichtig ist in jedem Falle die Aufklärung des Kunden, weshalb er das zusätzlich verordnete Medikament bekommt. Hat es ihm der Arzt nicht erläutert und er liest im Beipackzettel, dass es sich zum Beispiel um ein Antidepressivum handelt, kann dies zu Missverständnissen und fehlender Compliance führen. Gleiches gilt für die Verordnung der Antikonvulsiva, deren Hauptindikation Epilepsie ist.

Behandlung der Nebenwirkungen Sehr häufig werden Laxanzien, wie Macrogol, Lactulose, Natriumpicosulfat oder Bisacodyl, gemeinsam mit einem Opioid verordnet. Da Opioide die Darmmotilität durch Bindung an den peripheren Opioid-Rezeptoren im Magen-Darm-Trakt stark und sicher hemmen, leiden etwa 90 Prozent der Patienten unter einer Obstipation als Nebenwirkung. Dies kann die Lebensqualität sehr beeinträchtigen und es ist der häufigste Grund für einen Abbruch der schmerzlindernden Behandlung.

Bei einer Opioid-Behandlung sind Laxanzien daher sogar durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Sie werden dann aus der Budget-Berechnung des Arztes herausgenommen. Schon aus diesem Grunde ist die zusätzliche Verordnung auf dem Btm-Rezept sinnvoll. Co- Medikation könnten auch Antiemetika, wie das Antihistaminikum Dimenhydrinat, die 5-Hydroxytryptamin-Antagonisten Ondansetron und Tropisetron oder das Neuroleptikum Haloperidol, sein.

Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER SCHULE 2017 auf Seite 31.

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