Apothekenbetriebsordnung/ApBetrO
BVDA ZU VERBLISTERUNG UND QM
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Diese werden „in naher Zukunft exorbitant zunehmen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands zum Referentenentwurf. Alten- und Pflegeheime würden heute erwarten, dass sie von Apotheken mit Blistern versorgt würden, so der BVDA. Da aber nicht alle Apotheken die Vorgaben erfüllen könnten, um selbst zu verblistern, dürften sie bei der Inanspruchnahme eines industriellen Verblisterers nicht benachteiligt werden. Der Verband hatte mit der Kohl-Tochter 7x4 ein entsprechendes Modellprojekt durchgeführt.
Bei der Herstellung patientenindividueller parenteraler Arzneimittel fordert der BVDA dagegen eine zeitliche Obergrenze von zwölf Stunden zwischen Herstellung und Produktion. Dies könne die wohnortnahe Herstellung stärken und damit die Versorgungsqualität der Patienten steigern – verglichen mit der Herstellung in wenigen zentralisierten Herstellbetrieben.
Pick-up-Stellen sollen auch aus Sicht des BVDA wie Rezeptsammelstellen genehmigungspflichtig werden. Sollte dies im Rahmen der ApBetrO-Novelle nicht möglich sein, verlangt der BVDA eine Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften wie beispielsweise der Gewerbeordnung für Drogeriemärkte.
Der Verband spricht sich außerdem dafür aus, dass Defektur-Apotheken über ein zertifiziertes ISO-Qualitätsmanagement verfügen müssen. Bislang ist im Entwurf nur von einem „funktionierenden Qualitätsmanagementsystem“ die Rede. Der BVDA begründet die Verschärfung damit, dass in zahlreichen Hilfsmittellieferverträgen schon heute eine ISO-Zertifizierung vorausgesetzt werde. Viele Apotheken verfügten ohnehin schon darüber. Quelle: apotheke-adhoc.de