Der Bundesrat hat eine Verlängerung der Ausbildungszeit des PTA-Berufs auf drei Jahre abgelehnt. © AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

BVpta | PTA-Reformgesetz

BUNDESRAT ZU PTA-REFORMGESETZ: KEIN VERMITTLUNGSAUSSCHUSS ABER DEUTLICHE MAHNUNG DIE SITUATION DER PTA ZU VERBESSERN

Trotz der klaren Voten seiner Ausschüsse für Kulturfragen und für Gesundheit hat sich der Bundesrat heute nicht dazu durchgerungen eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre im Vermittlungsausschuss durchzusetzen.

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„Das bedauern wir sehr“, erklärt dazu Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe, Sabine Pfeiffer. „In den letzten Tagen und Wochen haben wir nichts unversucht gelassen, dieses Ziel trotz der Ablehnung durch den Deutschen Bundestag und die Apotheker doch noch zu erreichen. Der Bundesverband hat mehrfach Briefe an die Ministerpräsidenten und Bürgermeister sowie an die Gesundheitspolitiker der Länder geschrieben, um auf die dringende Notwendigkeit dieser Ausbildungsverlängerung und zusätzliche Kompetenzen für die PTA hinzuweisen.“

Diese Arbeit hat zumindest dazu geführt, dass die Länderkammer eine Resolution verabschiedet hat, in der sie darauf hinweist, dass die Erweiterung der Kompetenzen durch das PTA-Reformgesetz auch eine entsprechende Anpassung und Erweiterung der Ausbildung erfordert. Die mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen der Ausbildung seien dagegen aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend, um die Kompetenzerweiterung zu begründen. Dem Gesetz sei es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung deshalb auf, vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen.

„Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, erklärte Pfeiffer.

„Das sehen wir gleichzeitig auch als Auftrag für unsere zukünftige Verbandsarbeit. Denn sollte das PTA-Reformgesetz in der jetzigen Fassung in Kraft treten, kann und wird es nicht dazu beitragen, die Attraktivität unseres Berufes nachhaltig zu erhöhen und so dem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegen zu wirken. Unsere Ausbildung wird den Deutschen Bundestag daher auch in diesem Falle bald wieder beschäftigen. Der BVpta wird alles dafür tun, im Interesse Patienten, der Apotheken und unserer Berufsangehörigen eine weitere Re-form anzustoßen, die diesen Namen dann tatsächlich auch verdient!“

Quelle: BVpta

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