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Diabetes

BLUTZUCKER-SCREENING BEI SCHWANGEREN

Ärzte stellen bei fast vier Prozent aller werdenden Mütter in Deutschland die Diagnose Gestationsdiabetes. Vor kurzem ist ein Blutzuckertest in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen worden.

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Für ein ungeborenes Kind können hohe Blutzuckerwerte der Mutter langfristige Folgen haben: Es läuft Gefahr, selbst übergewichtig zu werden und an Diabetes Typ 2 zu erkranken. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und andere Fachgesellschaften fordern seit langem Reihenuntersuchungen auf Gestationsdiabetes (GDM) mittels Blutzuckerbelastungstest.

Am 3. März ist das Screening nun auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) verbindlich in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen worden. Die DDG und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßen diese Entscheidung.

Hintergrund Da Frauen in Deutschland heute später gebären und auch mehr wiegen als Schwangere in früheren Zeiten, steigt die Zahl der Fälle von Gestationsdiabetes stetig. Für werdende Mütter erhöht Schwangerschaftsdiabetes das Risiko, Bluthochdruck, Harnwegsinfekte oder Schwangerschaftsvergiftungen zu erleiden. Darüber hinaus haben sie öfter Frühgeburten. Sie gebären übermäßig große Babys, die häufiger über einen Kaiserschnitt zur Welt kommen müssen. Mitunter leiden die Babys unter einem Atemnotsyndrom, Unterzuckerungen oder Trinkschwäche.

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Tel.: 0 30/2 01 67 70
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E-Mail: info@diabetesde.org
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„Eine angemessene Behandlung mildert nachweislich die Folgen eines Gestationsdiabetes für Mutter und Kind”, sagt Dr. med. Helmut Kleinwechter, Sprecher der Leitlinienexpertengruppe Diabetes und Schwangerschaft der DDG aus Kiel. Zudem haben die Mütter ein sehr hohes Risiko, einen manifesten Diabetes mellitus zu entwickeln: Innerhalb von zehn Jahren nach der Geburt erkranken bis zu 60 Prozent an Diabetes mellitus Typ 2.

Aktuelle Entscheidung Doch Schwangerschaftsdiabetes wurde bisher in Deutschland zu häufig nicht erkannt und daher auch nicht behandelt. Die Ursache hierfür sieht die DDG darin, dass ein Blutzuckersuchtest bis vor kurzem in den Mutterschaftsrichtlinien nicht verbindlich festgeschrieben war. Bis zum 3. März wurde Schwangeren lediglich ein Urinzuckerstreifentest alle vier Wochen angeboten. Den Blutzuckersuchtest konnten sie nur als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.

„Die DDG kritisiert dies seit mehr als 20 Jahren“, betont Prof. Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG aus Tübingen. Umso mehr begrüße sie die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, zukünftig allen Schwangeren den Suchtest mit 50 Gramm Glukose und bei erhöhten Werten eine weitere Diagnostik und Therapie als Kassenleistung anzubieten.

Danach haben Frauen zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche ab sofort Anspruch auf eine Blutzucker-gestützte Früherkennung eines Gestationsdiabetes. Werdende Mütter, bei denen Gestationsdiabetes festgestellt wird, sollten während und nach der Schwangerschaft ärztlich betreut werden, empfehlen die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetes DE – Deutsche-Diabetes-Hilfe.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 05/12 auf Seite 22.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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