BTM/Arzneimittel-Lagerung

BETÄUBUNGSMITTEL MIT KÜHLPFLICHT

Das cannabishaltige MS-Medikament Sativex stellt Apotheken vor eine besondere Herausforderung in Sachen Lagerhaltung, denn das Präparat ist das erste Betäubungsmittel (BTM), welches der Kühlpflicht unterliegt.

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Seit Juli kann Sativex verschrieben werden – jetzt kurzem gibt es Vorgaben zur korrekten Aufbewahrung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Empfehlung zur Lagerung in Kühlschränken ausgesprochen: Demnach entspricht den Vorschriften ein abschließbarer Arzneimittelkühlschrank, in dem die BTM gesondert aufbewahrt werden können. Eine abgeschlossene Geldkassette, die in einem nicht abgeschlossenen Kühlschrank liegt, reicht hingegen nicht aus.

Der Kühlschrank selbst muss keinen besonderen Sicherheitsnormen entsprechen oder – wie bei Wertschränken unter 1000 Kilogramm vorgeschrieben – im Boden verankert sein. Die Bundesopiumstelle wertet diese Empfehlung als „pragmatische, kleine Lösung“, mit der eine Entwendung der BTM verhindert und trotzdem die Qualität des Medikaments gewahrt bliebe. Eine weitere Lösung für kühlpflichtige BTM sind Räume, die den Sicherheitsnormen entsprechen. Diese könnten dann mit Kühlschränken ausgestattet werden, so das BfArM. Quelle: apotheke-adhoc.de

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