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Galenik

AUGENTROPFEN

Die Anforderungen an sterile Arzneiformen sind hoch. Die Herstellung setzt ein entsprechendes Maß an Wissen und Können sowie eine spezielle technische Ausstattung voraus – was müssen Sie beachten?

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Generell muss jede Apothekein der Lage sein, neben unsterilen auch sterile Arzneimittel herzustellen. Augenarzneimittel können im Gegensatz zu Parenteralia ohne größeren Aufwand angefertigt werden. Im Folgenden sollen wesentliche Aspekte zur Herstellung des Rezepturarzneimittels „Neutrale Indometacin-Augentropfen 0,1 % ohne Konservierung “ näher beleuchtet werden.

Vor und etwa eine Woche nach einer Kataraktoperation können diese als Antiphlogistikum angewendet werden. Allerdings sollte sich auf der ärztlichen Verordnung die ausdrückliche Aufforderung zur Herstellung ohne Thiomersalzugabe – beispielsweise durch den Vermerk „sine conservans“ – befinden.

Hygienestandards Als keimfreie Zubereitung müssen Augentropfen entsprechend Europäischem Arzneibuch besonderen Anforderungen genügen. Zu Herstellung sind spezielle Maßnahmen zur Hygiene festzulegen und einzuhalten. Herstellungsgegenstände sollten beispielsweise vor Verwendung sterilisiert werden. Dazu werden Löffel, Spatel, Bechergläser etc. mit Alufolie abgedeckt im Trockenschrank bei 180 °C für mindestens 30 Minuten behandelt.

Geeignete Bedingungen zur Herstellung steriler Arzneimitteln sind unter anderem mit einem Laminar-Air-Flow-Gerät gegeben. Detaillierte Hinweise zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen enthält das NRF-Kapitel I.8. „Zubereitungen zur Anwendung am Auge“. Zur Herstellung wässriger Augentropfen wird Wasser für Injektionszwecke empfohlen.

Prüfung der Verordnung Die Zubereitung enthält Natriumtetraborat. Aufgrund eines auffälligen reproduktionstoxischen Potenzials ist das Salz der Borsäure auf der AMK-Liste der bedenklichen Stoffe enthalten. In Zubereitungen zur Anwendung am Auge darf es aber als Pufferzusatz eingesetzt werden. Auch bei Verwendung einer NRFVorschrift sind stets aktuelle Informationen zu beachten, zum Beispiel Stellungnahmen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Veröffentlichungen zum Zulassungswiderruf eines entsprechenden Fertigarzneimittels, damit keine bedenklichen oder sonstigen verbotenen Stoffe zum Einsatz kommen.

Wässrige Augentropfen sollen annähernd isotonisch und isohydrisch sein. Dies und die Gewährleistung von Stabilität sowie Kompatibilität der Bestandteile sind bei Herstellung gemäß NRF-Vorschrift gegeben. Eine dokumentierte Überprüfung der Verordnung bezüglich patientenindividueller Besonderheiten hat jedoch gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) stets zu erfolgen.

Herstellungsplanung Die Arbeitsabläufe müssen durch Bereitstellung aller notwendigen Geräte und Materialien vorbereitet werden, damit die eigentliche Herstellung der Zubereitung ohne unnötige Unterbrechungen erfolgen kann. Ungestörtes Arbeiten muss gewährleistet sein! Indometacin ist ein licht- und wärmeempfindlicher Wirkstoff. Die Zubereitung muss deshalb an einem vor Licht geschütztem Ort und ohne Verzögerungen erfolgen. Bei der Herstellung von Augentropfen sind Verluste, zum Beispiel durch Inprozessprüfungen oder Filtrationsvorlauf bei der Entkeimungsfiltration, durch einen Überschuss von 10 bis 20 Prozent der Ansatzmenge auszugleichen und bei Erstellung einer detaillierten Herstellungsanweisung einzuplanen.

Herstellungshinweise Indometacin ist schwer wasserlöslich. Zur Beschleunigung der Auflösung kommt die Anwendung von Wärme aufgrund der Stoffeigenschaften nicht in Betracht. Jedoch kann der Wirkstoff vor Beginn der eigentlichen Herstellung zerkleinert werden, um ein zügiges Auflösen zu erreichen. Bei der Herstellung muss darauf geachtet werden, dass die Umverpackung steriler Einmalmaterialien erst unmittelbar vor Gebrauch geöffnet werden darf. Sterile Verbindungsstellen dürfen nicht kontaminiert werden. Bei versehentlichem Kontakt mit beispielsweise Händen oder unsterilen Oberflächen muss das betreffende Teil verworfen und gegen ein neues steriles Teil ausgetauscht werden. Bei der Herstellung wird entsprechend ApBetrO ein Protokoll begleitend geführt.

Kontrollen und Abfüllung Die Lösung muss praktisch geruchlos und klar sowie frei von Bodensatz und ungewöhnlich vielen Schwebeteilchen sein. Die Färbung darf schwach gelb sein. Zur Kontrolle des pH-Wertes wird die Lösung auf Indikatorstäbchen oder -papier aufgebracht. Der gemessene Wert soll zwischen 7,0 und 7,5 liegen, da sonst das Ausfallen des Wirkstoffes provoziert wird. Die thermolabile Zubereitung wird unverzüglich in eine Einmalspritze aufgezogen und unter Entkeimungsfiltration in Einzeldosen zu mindestens 0,5 ml in sterilisierte Augentropfenflaschen abgefüllt.

»Bei der Herstellung von Augentropfen sind Verluste durch einen Überschuss von 10 bis 20 Prozent auszugleichen.«

Vor dem Durchstechen der Sterilschutzfolie der eingeschweißten Augentropfflasche wird die Durchstichstelle mit Isopropanol 70 % (V/V) desinfiziert – Einwirkzeit beachten! Zur Filtration sind möglichst weitlumige Kanülen geeignet, an die mittels Luer-Lock-Verbindung eine Einmalfiltrationseinheit mit nominaler Porenweite von 0,22 Mikrometer angeschlossen wird. Werden alternativ sterile 1-ml-Einmalspritzen mit sterilem Verschlusskonus als Primärpackmittel verwendet, wird beim Filtrationsprozess ein steriler Adapter mit

Lockansatz doppelt weiblich (w/w) zwischen Einmal-Filtrationseinheit und Packmittel geschaltet. Nach der Abfüllung werden die Behältnisse auf Inhaltsmenge und Klarheit der Lösung sowie auf festen Sitz des Verschlusses geprüft. Eine wichtige Prüfung ist die Kontrolle des zur Filtration verwendeten Sterilfilters mit dem Bubble-Point-Test (siehe NRF I.8 sowie Fischer/Schüler 2013: Rezeptur – Qualität in 7 Schritten, Seite 61, inklusive Abbildungen). Ergibt der Test, dass der Filter nicht einwandfrei ist, muss die Sterilfiltration mit neuem Filtersystem in neue Packmittel wiederholt werden.

Etikett Die Kennzeichnung auf dem Behältnis enthält mindestens die notwendigen Angaben gemäß § 14 ApBetrO. Wenn vom Arzt nicht anders verordnet, wird vier Mal täglich ein Tropfen in das operierte Auge eingeträufelt. Die Augentropfen nach NRF 15.15. können im Kühlschrank für eine Woche oder im Gefrierschrank für sechs Monate aufbewahrt werden. Vor der Anwendung muss das Arzneimittel auf Raum- oder Körpertemperatur erwärmt werden. Bei tiefgefrorenen Augentropfen empfiehlt sich der Hinweis „Vor Gebrauch schütteln“, um eventuelle Inhomogenitäten zu beseitigen.

Nach Anbruch ist das Arzneimittel nur am gleichen Tag anzuwenden, Reste sind zu verwerfen. Entsprechende Hinweise sind aufzubringen. Dem Patienten sollte erklärt werden, dass die Augentropfenflaschen nur zu einem Bruchteil gefüllt sind. Beim alternativen Packmittel Einmalspritze wird auf der Sekundärverpackung der Hinweis „Nicht zur Injektion!“ angebracht.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 11/14 ab Seite 88.

Dr. Ulrike Fischer / Dipl.-Med.-Paed. Katrin Schüler

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