Eine Apothekenmitarbeiterin trägt Mundschutz und Kittel, sie steht mit verschränkten Armen hinter dem HV-Tisch.© cekimdeyim / iStock / Getty Images Plus
Wenn Sie auf der Arbeit an COVID-19 erkranken, sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber dies dem Unfallversicherungsträger anzeigen, auch im Hinblick auf Spätfolgen.

Arbeitsrecht | Gesundheit

WIE WIRD EINE BERUFSKRANKHEIT ANERKANNT?

Wer nachweislich durch Belastungen am Arbeitsplatz erkrankt, kann Leistungen der Unfallversicherung erhalten. Die Anerkennung von sogenannten Berufskrankheiten ist aber gar nicht so einfach.

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Ob Hauterkrankungen oder Lärmschwerhörigkeit: Bei einer Reihe von Erkrankungen kann es sich um sogenannte Berufskrankheiten handeln. Aber was ist das eigentlich genau?

Von Berufskrankheit spricht man dann, wenn Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz erkranken. Das erklärt Anja Nehrkorn, Referentin im Bereich Rehabilitation der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

Anerkennung: Vorgegebene Kriterien müssen erfüllt sein

Grundsätzlich müssen für eine Anerkennung aber bestimmte rechtlich vorgegebene Kriterien erfüllt sein, so die Expertin im Magazin „Aspekte“ der BGN (Ausgabe 04/2021). Die Liste der Berufskrankheiten wird in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt.

Oft ist es ein langer und aufwendiger Prozess, bis abgeklärt ist, ob alle Voraussetzungen zur Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit erfüllt sind. Das Verfahren beginnt laut BGN, wenn der Verdacht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wird vom Arzt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder auch der betroffenen Person selbst.

Sechs oder mehr Monate bis zum endgültigen Bescheid

Dann wird ausführlich geprüft, ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung feststellbar ist, und ob die schädigende Einwirkung ursächlich für die Erkrankung ist. Dieses Prozedere kann dauern. Zwischen Meldung und der Erteilung des Bescheids würden in der Regel sechs oder mehr Monate vergehen, so BGN-Expertin Nehrkorn.

Wenn eine Berufskrankheit anerkannt wird, können Versicherte Geldleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, erklärt die BGN weiter. Das können zum Beispiel Rentenansprüche sein oder sogenanntes Verletztengeld. Zudem prüft die zuständige Berufsgenossenschaft Maßnahmen, die es unter Umständen ermöglichen, dass Beschäftigte mit anerkannter Berufskrankheit ihre Tätigkeit fortführen können.

Quelle: dpa

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