Ausland
ARBEITEN ALS PTA IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Seite 1/1 4 Minuten
Viele PTA, die auch Mitglied in unserem Berufsverband sind, arbeiten im Ausland, einige sogar in den USA, Japan und Australien. Umgekehrt erreicht uns eine Fülle von Anfragen, die die Arbeitsmöglichkeiten einer nichtdeutschen PTA hier bei uns betreffen. Die Voraussetzung und Durchführung regelt eine EU-Richtlinie, die 2005 erlassen wurde und schnell umgesetzt werden sollte.
Diese Richtlinie ersetzt eine Reihe von alten Regelungen und ist für jedes EU-Land bindend. Zusätzlich gibt es in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Nachträgen und Ergänzungen. Die Umsetzung war allerdings in vielen Ländern schwierig und schleppend, teilweise auch in Deutschland. Da EU-Richtlinien die Arbeitsmöglichkeiten erleichtern und nicht verkomplizieren sollen, ist eine ständige Überprüfung durch die EU erforderlich. Aktuell gibt es daher auch wieder Verhandlungen und Überlegungen über die Modernisierung und Anpassung an die Bildungsgegebenheiten der einzelnen Länder und auch so genannter Drittstaatler, also Nicht-EU-Mitglieder.
Reglementierter Beruf PTA In der EU gibt es vier Grundfreiheiten, die Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit, die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit. Das beinhaltet, dass ein deutscher Berufsinhaber auch im europäischen Ausland arbeiten darf und umgekehrt. Zu einer großen Gruppe von Berufen, die reglementierten Berufe, die an eine nationale Berufsqualifikation gebunden sind, gehören allein hier zu Lande circa 70 Berufe, unter ihnen die meisten nichtakademischen Gesundheitsberufe. Auch der der PTA zählt dazu.
Ohne Regelung der gegenseitigen Anerkennung dürfte keine PTA in der EU oder in den EWR-Staaten arbeiten. Eine Berufsausübung darf nicht verweigert werden, wenn eine auswanderungswillige PTA in ihrem Beruf arbeiten möchte. Der Aufnahmemitgliedsstaat darf aber im Rahmen der oben genannten Richtlinie die Berufsanerkennung von Ausgleichsmaßnahmen abhängig machen. Dies ist immer der Fall, wenn Unterschiede und/oder Defizite bei den Inhalten oder der Ausbildungsdauer vorliegen. Diese sind bei der PTA-Ausbildung in den verschiedenen europäischen Ländern oft gravierend. Je nach Land reichen die Maßnahmen von Eignungstests bis zu längeren Lehrgängen.
Zur Erleichterung der Abwicklung wurde ein umfangreiches Binnenmarktinformationssystem der gegenseitigen Berufsanerkennung geschaffen. Dieses System ist online einfach zu bedienen und jedermann zugänglich. Treten Problemen bei der Anerkennung auf, hat ein auswanderungswilliges EU-Mitglied die Möglichkeit sich zu informieren, nachzufragen und/oder zu beschweren.
Andere Länder, andere Sitten Vorteil dieser Richtlinie ist, dass sie das Gewirr einer Vielzahl von Einzelrichtlinien ersetzt und eine gewisse Durchlässigkeit gewährleistet. Nachteil ist die unterschiedliche praktische Ausführung. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn ein Staat einen Beruf reglementiert, ein anderer aber nicht. Die oben erwähnte Modernisierung geht auch in diese Richtung. Staaten müssen nun transparent begründen, warum sie einen Beruf reglementieren.
Auch andere neue Ansätze gibt es zur Vereinfachung. So wird ein europäischer Berufsausweis angedacht und zentrale Anlaufstellen sollen den Gang zu den Behörden erleichtern und sogar die Möglichkeit schaffen, die gesamte Anerkennung online abwickeln zu können. Wir haben für BVpta-Mitglieder eine Liste nützlicher Links und Anlaufstellen zusammen getragen, die helfen, den Übergang in ein anderes Land möglichst problemlos zu schaffen.
Allgemeine Tipps Natürlich sollte sich eine PTA im Vorfeld darüber im Klaren sein, wohin sie auswandern möchte. Allein das Wunschdenken, wie beispielsweise „in irgendein Land mit viel Sonne”, kann einen schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen, wenn man erfährt, dass in dem jeweiligen Wunschland der PTA-Beruf ein völlig anderes Arbeitsfeld hat als hier zu Lande.
Dass die jeweilige Landessprache beherrscht werden muss, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, selbst wenn, wie oben erwähnt, der Arbeitsbereich in der Apotheke des jeweiligen Landes nicht unbedingt unserem deutschen PTA-Berufsbild entspricht. Sprachnachweis ist ein MUSS, allein schon wegen der Antragstellung und den Verhandlungen mit den zuständigen Behörden.
Der „Behördengang” ist zurzeit noch unumgänglich und es ist gut, schon vorher alle Unterlagen, Zeugnisse, Nachweise und Dokumente parat zu haben. Dabei ist es ratsam, detaillierte Inhaltsangaben und die erteilten Stunden an der PTA-Lehranstalt nachzuweisen. Je genauer die Nachweise sind, desto leichter wird die Vergleichbarkeit. Spezielle Adressen für die einzelnen Länder geben wir auf Anfrage gerne an unsere Mitglieder weiter. Ebenfalls vermitteln wir Kontakte zu PTA, die im Ausland wohnen und arbeiten.
Anerkennung in Deutschland Aber nicht nur deutsche PTA hegen den Wunsch im Ausland zu arbeiten, auch einwanderungswillige PTA aus der EU und Drittstaaten fragen gezielt nach der Berufsanerkennung ihres PTA-Abschlusses. Hier kommt es drauf an, in welchem Bundesland der Wohnsitz sein wird. Berufanerkennung für PTA ist in Deutschland Ländersache und die Landesbehörde entscheidet darüber. Infos über diese Zuständigkeiten und Vorgehensweisen können ebenfalls beim Verband erfragt werden.
Die Verfahren zur Berufsanerkennung sind unter Umständen kostspielig und aufwändig. Aber sie sind nicht unüberwindlich. Vielleicht sollte man sich klar machen, dass reglementierte Berufe diejenigen mit hoher Verantwortung anderen Menschen gegenüber sind und daher der besonderen Aufsicht eines jeden Landes unterliegen. PTA, die uns von ihren Auslanderfahrungen berichten, sind meist hochzufrieden mit ihrer Entscheidung und bereuen in den wenigstens Fällen, die Mühen der Anerkennung auf sich genommen zu haben.
Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 03/12 ab Seite 100.
Angelika Gregor, Vorstandsmitglied BVpta