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Betriebsprüfung | Daten

APOTHEKER MUSS KEIN .XLS LIEFERN

Apotheken müssen ihre Software nicht zwangsläufig nachrüsten, um dem Fiskus jeden Wunsch zu erfüllen. Das hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden und den Datenanspruch eine Betriebsprüfers zurückgewiesen.

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 Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

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