Projekt der Apothekerschaft | Unterstützung mit Steuergeldern
UMWÄLZENDE NEUERUNG: DAS E-REZEPT KOMMT!
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Zunächst ist es „nur“ ein Pilotprojekt der baden-württembergischen Apothekerschaft – das aber immerhin vom Sozialministerium des Landes mit einer Million Euro gefördert wird. Der erste Testlauf ist für Anfang des zweiten Quartals 2019 anvisiert.
Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband haben gemeinsam das entsprechende Projekt angeschoben. Es heißt GERDA (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) und es soll erstmals das elektronische Rezept für Kassenpatienten erproben. Sozialminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) findet das Engagement seines Ministeriums ausgesprochen sinnvoll: „Nach der Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten zur ärztlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer ist die Erprobung eines elektronischen Rezeptes die nächste logische Stufe.“
Ist eine Fernbehandlung über das Internet erlaubt, so soll auch das E-Rezept erlaubt werden, findet der Minister. Das Projekt setzt dabei auf bereits bestehende Strukturen im Ärzte- und Apothekenbereich und soll technisch gesehen als geschützter Rezeptspeicher entwickelt werden: Ärzte legen dann ein verschlüsseltes Rezept in dem Speicher ab. Der Patient autorisiert daraufhin die Apotheke seiner Wahl per Zugangscode, das Rezept abzurufen.
Dem LAV ist klar, dass das E-Rezept die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Hilfsmitteln gewaltig verändern wird. „Bei der Entwicklung und Umsetzung sind deshalb Augenmaß, viel Erfahrung und Detailkenntnis gefragt“, betont LAV-Präsident Fritz Becker. Bestimmte Verschlüsselungstechnologien, eine zertifizierte Anbindung und maximale Datensicherheit seien unabdingbar.
Ab circa April nächsten Jahres sollen Ärzte im Rahmen der Fernbehandlung im Modell DocDirect erste E-Verordnungen für gesetzlich Versicherte ausstellen können. Bis zum Teststart sind neben den technischen Voraussetzungen allerdings noch einige rechtliche Hindernisse zu beseitigen. Derzeit ist Apotheken eine Belieferung von elektronischen Verordnungen gesetzlich nämlich noch untersagt. Auch bedarf es noch der Zusage der Kassen, dass sie eine digitale Rezeptabwicklung akzeptieren.
Spannend: Das Projekt in Baden-Württemberg ist als Blaupause für eine spätere bundesweite Einführung eines E-Rezeptes zu verstehen. Auch die ABDA (Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände) hatte sich unlängst die Entwicklung eines eigenen Konzeptes zur E-Verordnung auf die Fahnen geschrieben und wird auf die Erfahrungen in Baden-Württemberg aufbauen können.
Alexandra Regner,
PTA, Journalistin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung