Organspende | Stiftung Patienschutz
FREIWILLIGKEIT DER ORGANSPENDE MUSS GEWAHRT BLEIBEN
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Vorgesehen ist in dem Entwurf, dass alle Personen ab 16 Jahren ausführlich informiert und als Spender registriert werden - außer sie widersprechen. Sie sollen ihre Entscheidung auch jederzeit revidieren können.
Brysch mahnte: «Jede Organspende ist eine freiwillige Entscheidung.» Die Widerspruchslösung setze aber darauf, dass die meisten sich nicht mit der Frage beschäftigen und schweigen. «Schweigen heißt aber nicht Zustimmung», sagte Brysch. Es sei ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ zu schenken. «Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen.»
Eine andere parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten wirbt für verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger und ein bundesweites Online-Register. Diese Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock betonte am Sonntag in einer Stellungnahme: «Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf.» Die Widerspruchslösung wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende.
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Erwartet wird, dass der Bundestag ergebnisoffen und ohne Fraktionszwang über eine Neuregelung zur Organspende abstimmt.
Brysch forderte, der Gesetzgeber müsse mehr Verantwortung in dem Bereich übernehmen. «Das Transplantationssystem muss in staatliche Hände gelegt werden.» Das gelte sowohl für die Regeln und Verteilungskriterien als auch für die Organisation und die Kontrolle des Systems. Heute trägt unter anderem die Deutsche Stiftung Organtransplantation zentrale Verantwortung.
Seit Jahren herrscht ein Mangel an Spenderorganen. In Deutschland standen zuletzt 9400 Patienten auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Erstmals seit 2010 war die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr wieder gestiegen. 955 Menschen spendeten nach ihrem Tod ihre Organe für schwerkranke Patienten. Im Vergleich zu 2017 ist dies eine Steigerung von knapp 20 Prozent.
Quelle: dpa