Auf einem Smartphone wird ein Rezeptformular angezeigt sowie Tabletten und bunte Kapseln.
Für das künftige E-Rezept soll laut Gesetzentwurf ein Smartphone notwendig sein. © george tsartsianidis / iStock / Getty Images Plus

Digitalisierung | Politik

PATIENTENDATENSCHUTZGESETZ GEHT IN ABSTIMMUNG

Am 1. April hat das Kabinett dem Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn zugestimmt. Die für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte wichtigen Regelungen werden nun dem Bundestag vorgelegt, der das Gesetz noch verabschieden muss.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) regelt, wie bei der geplanten elektronischen Patientenakte (EPA) Datenschutzbestimmungen umgesetzt werden sollen. Da die digitale Akte unter anderem Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen soll, werden hier sensible personenbezogene Gesundheitsinformationen für mehrere Anlaufstellen gepflegt. Das PSDG soll dafür Sorge tragen, dass die Echtheit dieser Informationen gewährleistet ist und gleichzeitig der Datenschutz nicht außer Acht gelassen wird.

Der Start des E-Rezeptes wurde für den 1. Januar 2022 festgelegt, Verordnungen sollen ab diesem Zeitpunkt verpflichtend elektronisch erfolgen. Bis dahin soll eine App entstehen, mit der das E-Rezept auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Hat der Kunde das Rezept auf dem Smartphone, kann er es in einer Apotheke einlösen - vor Ort oder online. Um der gewerbsmäßigen Zuweisung der Rezepte an bestimmte Anbieter vorzubeugen, enthält der Entwurf des PDSG auch ein Makelverbot. So sei die freie Apothekenwahl gesichert. Die Regelungen werden auch für Versender aus dem EU-Ausland verbindlich sein.

Die Nutzung der EPA soll freiwillig bleiben und der Patient entscheidet selbst, welche Daten hinterlegt werden sollen und wer diese einsehen darf. Krankenkassen müssen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte auf Anfrage zur Verfügung stellen. In der Apotheke soll das pharmazeutische Personal auf Bitte des Kunden hin bei der Pflege der EPA mitwirken. Für diesen Mehraufwand ist eine Vergütung vorgesehen.

Der Entwurf wird unter anderem dafür kritisiert, dass insbesondere älteren Patienten nicht zwingend ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Nutzung des E-Rezepts notwendig sein wird. Das PDSG wird nun dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Da eine Bestätigung des Bundesrats hierbei nicht notwendig ist, kann das Gesetz sofort am Tag nach der Verkündung durch den Bundestag in Kraft treten.

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

×