Frauen mit frühem Brustkrebs kann bald durch einen Test die Chemotherapie erspart werden. © KatarzynaBialasiewicz / iStock / Getty Images Plus

Brustkrebs | Biomarker-Test

FRAUEN KANN CHEMOTHERAPIE ERSPART WERDEN

Ob eine Frau mit Brustkrebs eine Chemotherapie braucht oder nicht, kann durch einen bestimmten Biomarker-Test festgestellt werden. Die Kosten dafür sollen nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zukünftig von den Krankenkassen übernommen werden.

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Dieser Test soll nun bei unklaren Fällen die Entscheidung erleichtern, ob für die Therapie eines Brustkrebses eine Chemotherapie benötigt wird oder nicht. Dafür kommen pro Jahr in Deutschland rund 20 000 Frauen in Frage (zum Vergleich: 70 000 Frauen erkranken insgesamt pro Jahr an frühem Brustkrebs). Voraussetzung ist, dass der Tumor bestimmte Eigenschaften hat: Er muss empfindlich auf Hormone wie Estrogen und Progesteron sein, darf aber keine Rezeptoren für Wachstumshormone wie HER2 haben. Die Studienlage bezieht sich bisher auf Patientinnen ohne Befall der Lymphknoten. Sie soll ausgeweitet werden auf weitere Genexpressionsanalysen und somit weitere Patientinnengruppen.

Bei Frauen in einem frühen Stadium kann der Tumor durch eine Operation oft vollständig entfernt werden. Um das Wiederauftreten der Krebserkrankung zu verhindern, kann nach der OP zusätzlich eine Chemotherapie notwendig sein, um eine mögliche, jedoch nicht nachweisbare Streuung der Krebszellen zu behandeln. Der Biomarker-Test hilft dabei, diejenigen Frauen herauszufiltern, die aufgrund eines sehr geringen Rückfallrisikos keine Chemo benötigen.

Der GB-A-Beschluss betrifft ausschließlich den Biomarker-Test Oncotype DX Breast Recurrence Score, der in einer Gewebeprobe die Aktivität von 21 Genen in Krebszellen untersucht und dazu das Rezidiv-Risiko ableitet. Der Test ist in Deutschland seit 2009 erhältlich; die Kosten belaufen sich auf rund 3000 Euro pro Stück. In anderen Ländern wie beispielsweise Spanien, Großbritannien und Frankreich werden diese Kosten schon seit längerem erstattet.

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
   Der Spiegel

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