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START FÜR DIE ERSTEN GESUNDHEITS-APPS
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Als zusätzliches Angebot für Patienten gehen schrittweise Gesundheits-Apps auf Kassenkosten an den Start. Die ersten beiden Anwendungen sind jetzt in einem neuen Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am Dienstag in Bonn mitteilte. Es handelt sich um eine App für eine Tinnitus-Therapie und eine Anwendung, die Patienten mit Angststörungen unterstützen soll. Weitere Angebote sollen folgen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Verzeichnis solle für Ärztinnen und Ärzte zu einem „Digital-Lexikon“ werden, indem sie verordnungsfähige Anwendungen finden können. „Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf.“ Trotzdem sei sie eine „Weltneuheit“ und Deutschland das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe. Diese Möglichkeit gilt für bestimmte Apps – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für Patienten. Dafür ist beim Bundesinstitut eine rasche Zulassung vorgesehen, wie es ein seit vergangenem Jahr geltendes Gesetz festlegt. Ist eine App in dem Verzeichnis gelistet, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein Jahr lang vorläufig die Kosten – Ärzte können die Apps dann auch verschreiben.
Die Kassen betonten, digitale Anwendungen hätten „großes Potenzial“, entscheidend sei aber ein echter medizinischer Mehrwert. „Was die Solidargemeinschaft finanziert, muss Hand und Fuß haben“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Dies schütze Nutzer vor „verkappten Lifestyle-Apps“. Problematisch seien die Finanzierungsregeln. Sobald eine neue Anwendung im Verzeichnis sei, müssten die Kassen ein Jahr lang „jeden beliebigen Preis zahlen, den sich der Hersteller ausgedacht hat“. Erst nach einem Jahr gelte dann das Ergebnis von Preisverhandlungen. Hier bestehe die große Gefahr, dass aus den Portemonnaies der Beitragszahler ein Jahr lang mehr bezahlt werden müsse, als eine neue App tatsächlich wert sei.
Derzeit sind beim Bundesinstitut 21 Anwendungen in der Prüfung, für etwa 75 Anwendungen wurden Beratungsgespräche mit Herstellern geführt. Somit sollen „kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen“, wie die Behörde erklärte. Die Bewertung neuer Apps ist binnen drei Monaten möglich. Überprüft werden dabei den Angaben zufolge unter anderem Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Datenschutz. Die Hersteller müssen einen positiven Effekt für die Versorgung nachweisen – notfalls innerhalb einer Erprobungsphase von bis zu einem Jahr.
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink kritisierte, die aktuelle Regelung stelle den Nutzen für die Patienten in den Hintergrund. „Sie gleicht mehr einer Wirtschaftsförderung auf Kosten der gesetzlich Versicherten.“ Es gebe im Bundesinstitut viel zu wenig Stellen, um den Nutzen und Datenschutzvorgaben gründlich zu prüfen. „Im Extremfall könnten wirkungslose Anwendungen zwei Jahre lang mit Beitragsmitteln der gesetzlich Versicherten bezahlt werden.“
Quelle: dpa