Altersvorsorge
ADEXA KÄMPFT FÜR APOTHEKENRENTE
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Chefs müssten künftig damit rechnen, dass Arbeitnehmer sie wegen des Vorsorgeverlustes auf Schadensersatz verklagen, ließ die Gewerkschaft am Montag verlauten. Denn nach der Informationspflicht müssten die Arbeitgeber ihre Angestellten unverzüglich über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge aufklären. „Unverzüglich“ bedeute direkt nach der Einstellung oder mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung aus dem Jahr 2002.
Wer dieser Pflicht bislang nicht nachgekommen sei, verletze seine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht, mahnt die Adexa. Die Höhe der Schadensersatzforderungen könnte sich laut Adexa an den bisher angefallenen Beiträgen für die Betriebsrente orientieren, die im Normalfall gezahlt worden wären.
Das Thema ist aus Sicht der Gewerkschaft derzeit besonders aktuell, weil die Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken einen neuen Tarifvertrag geschlossen hat, der auch eine „Apothekenrente“ enthält. Der Vertrag gilt allerdings nicht für die Gebiete Nordrhein und Sachsen, weil die beiden Landesapothekerverbände nicht Mitglied im ADA sind. Schwerpunktmäßig in diesen Gebieten werde man die Angestellten gerne informieren, kündigt die Gewerkschaft an. Quelle: apotheke-adhoc.de