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EFSA/Morphin

WIRKUNG VON MOHN IN LEBENSMITTELN

Der Verzehr von Lebensmitteln mit Mohnsamen kann für manche Menschen, zum Beispiel Kinder, aufgrund von Opiumalkaloiden gesundheitlich bedenklich sein.

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Zu diesem Schluss kommen die Autoren eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit . Eindeutige Verzehrempfehlungen gibt die Behörde allerdings nicht. Mohnsamen selbst enthalten laut EFSA keine Opiumalkaloide. Sie können jedoch durch Schädlinge oder Kontakt mit dem Saft der Pflanze während der Ernte kontaminiert sein. Die Verarbeitung wie Waschen, Einweichen, Mahlen und Kochen verringert den Alkaloidgehalt um bis zu 90 Prozent.

Aus Sicht der Behörde liegt die akute Referenzdosis, ab der gesundheitliche Effekte auftreten können, bei 10 Mikrogramm Morphin pro Kilogramm Körpergewicht. Dieser Wert kann beim Verzehr von Lebensmitteln mit großen Mengen kontaminierter Mohnsamen erreicht werden. In geringen Mengen, zum Beispiel als Verzierung auf Brot und Gebäck, seien Effekte insbesondere bei kleinen Kindern möglich, aber selten. Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM), das das Gutachten erstellt hat, gibt zu bedenken, dass nur begrenzt Daten zum Verzehr und zu den in Lebensmitteln enthaltenen Mengen zur Verfügung stehen. Klare Empfehlungen gibt die EFSA daher nicht. Quelle: db/pharmazeutische-zeitung.de

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