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VON ABSAGE BIS ZUSAMMENSEIN: TIPPS FÜR WEIHNACHTEN
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Dass Weihnachten 2020 aufgrund der Corona-Pandemie anders gefeiert wird als sonst, war schon vor den Beschlüssen zu einem harten Lockdown vom Sonntag klar. Familienfeiern werden nur im sehr kleinen Rahmen möglich sein - und auch nur mit allerlei Vorsichtsmaßnahmen, etwa einer freiwilligen Quarantäne vor dem Fest. Daraus ergeben sich viele Fragen gerade für Familien, aber auch für andere Reisende an den Feiertagen. Wichtige Punkte im Überblick:
Wie kläre ich, wie gefeiert wird?
Wer sowieso im kleinen Kreis feiert, hat es vergleichsweise leicht - wer den Kreis erst verkleinern muss, dem stehen noch unangenehme Gespräche bevor. Der Diplom-Psychologe und Familientherapeut Björn Enno Hermans rät in solchen Fällen dazu, sich auf die Vorgaben der Regierung zu beziehen: „Das ist in dem Moment ganz hilfreich, weil es da nicht so sehr um die eigene Position geht.“ Im Zweifel kann man also mit der erlaubten Personenanzahl argumentieren und dazu sagen: „Das sind die Regeln, und wir möchten uns gerne daran halten.“
Das sind die Regeln, und wir möchten uns gerne daran halten.
Und natürlich gilt auch: Man muss nicht gemeinsam feiern, nur weil es erlaubt ist. Hermans regt dazu an, angesichts der Beschränkungen für sich selbst zu überprüfen: „Wie wichtig ist es mir, Weihnachten 2020 so viele Leute zu sehen? Oder kann das große Familienfest nicht auch bis Ostern oder bis zum Sommer warten?“
Was ist, wenn ich absagen will?
Björn Enno Hermans rät dazu, das klar zu kommunizieren: „Also offen zu sagen, aus welcher Sorge heraus man von dieser Einladung Abstand nehmen möchte und darum bitten, es nicht persönlich zu nehmen.“ Der Fairness halber sollte man mit der Absage aber nicht zu lange warten. „Ein gewisser zeitlicher Vorlauf hilft ja allen anderen auch, sich damit abzufinden, und es gibt Planungssicherheit“, sagt Hermans.
Was ist, wenn es Gegner der Lockdown-Maßnahmen in der Familie gibt?
„An dieser Stelle würde ich unterscheiden zwischen wirklichen Leugnern, die die Fakten ignorieren, und Menschen, die die Maßnahmen kritisieren oder andere Standpunkte dazu haben“, sagt Hermans. Letztlich müsse jeder für sich eine Schmerzgrenze festlegen: Kann ich dem anderen diese Position zugestehen? Und an welcher Stelle wird es mir zu irrational? Dann bleibe nur zu sagen: „Wir haben da unterschiedliche Standpunkte und werden dazu nicht auf einen Nenner kommen.“ Die Konsequenz kann dann sein, nicht gemeinsam feiern zu wollen. Und das sollte man dann auch so offen sagen, findet Hermans.
Wir haben da unterschiedliche Standpunkte und werden dazu nicht auf einen Nenner kommen.
Vom Mittwoch an sind viele Läden zu. Wie gehe ich damit um, wenn ich mit dem Geschenkekauf zu spät dran bin und mit leeren Händen dastehe?
„Wichtig ist in diesem Fall, es nicht erst zu thematisieren, wenn unter dem Baum kein Geschenk liegt“, rät die Psychologin Julia Scharnhorst. Eltern zum Beispiel sollten die Gründe klar benennen und das Thema so früh wie möglich ansprechen, denn Probleme entstünden immer da, „wo unsere Erwartungen enttäuscht werden.“
Wer auf jeden Fall etwas verschenken will, aber das passende Geschenk nicht hat kaufen können, kann sich für einen Gutschein oder Geld entscheiden - aber bitte nicht einfach den Schein überreichen, sagt Scharnhorst: „Dann ist wichtig, alles hübsch zu verpacken. Denn beim Schenken ist der emotionale Teil ja eigentlich der wichtigere.“ Wer etwas mit Liebe verpackt oder einen Gutschein selber bastelt, kann so Wertschätzung ausdrücken und zeigen, dass er sich etwas überlegt hat.
Vor dem Fest in Selbstisolation: Muss der Arbeitgeber das erlauben?
Hat jemand für eine Quarantäne vor dem Fest noch Urlaubstage übrig, darf der Arbeitgeber deren Nutzung nur verbieten, wenn dringende betriebliche Gründe oder andere Urlaubswünsche dagegen sprechen. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Andere Lösungen für eine Selbstisolation wie unbezahlter Urlaub, Arbeit im Homeoffice oder Überstundenabbau sind in der Regel nur dann möglich, wenn auch der Arbeitgeber mitspielt. Betriebsferien kann der Arbeitgeber von sich aus anordnen, dann müssten Arbeitnehmer eventuell noch vorhandene Resturlaubstage dafür einsetzen.
Gar keine gute Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne arbeitsunfähig zu sein. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit könne ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
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Quelle: dpa