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Medizinische Fachgebiete

VETERINÄRMEDIZIN

Zu den Aufgaben eines Tierarztes zählen die Behandlung von Infektionen, Knochenbrüchen, Zeckenbissen, Wunden, die Durchführung von Impfungen, Kastrationen, Sterilisationen oder das Einschläfern der Tiere.

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Die Veterinärmedizin befasst sich mit Krankheiten von Tieren, mit dem Tierschutz sowie mit Lebensmitteln tierischer Herkunft – letztere sind für den Verbraucherschutz bedeutsam. Die Veterinärbehörden kontrollieren sowohl die Erzeugung als auch die Verarbeitung tierischer Produkte. Veterinärmediziner können auch im Tierschutz, in der Lebensmittelüberwachung, in der Tierseuchenbekämpfung oder -verhütung tätig sein. Das öffentliche Veterinärwesen dient dazu, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie das Allgemeinwohl zu bewahren. Es übernimmt die im Folgenden aufgelisteten Aufgaben:

  • Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von übertragbaren Krankheiten der Tiere,
  • Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten,
  • Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie der Verhütung von Leiden,
  • Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
  • Schutz der Umwelt vor den von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen.


Vielseitiger Beruf
Tierärzte arbeiten zum Beispiel in einer Praxis und behandeln dort Haus- und Heimtiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster oder Meerschweinchen. Des Weiteren sind Zoos, Forschungszentren, Veterinärämter oder Verbraucherschutzministerien mögliche Arbeitsplätze. Groß- und Nutztierärzte fahren in der Regel von Stall zu Stall und besuchen Patienten in ihrem Zuhause, während sich andere Veterinärmediziner auf Reptilien spezialisiert haben. Vor dem Kauf eines Pferdes beispielsweise lässt der zukünftige Besitzer in der Regel eine Ankaufsuntersuchung (AKU) durchführen. Den Umfang der AKU bestimmt der Auftraggeber, sie umfasst stets eine klinische Untersuchung, hinzu können Verfahren wie Ultraschall, Röntgen, Endoskopie oder Szintigrafie kommen.

Bedingungen zur Ausübung Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes sind neben dem abgeschlossenen Studium der Veterinärmedizin Eigenschaften wie Geduld, Einfühlungsvermögen und teilweise auch körperliche Fitness. Vor allem Landtierärzte haben meist keinen geregelten Arbeitsrhythmus und müssen gegebenenfalls auch nachts oder am Wochenende einsatzbereit sein, wenn Fohlen, Kälber oder Lämmer zur Welt kommen.

Tierärztliche Diagnostik Zunächst erhebt der Tierarzt die Anamnese, indem er dem Halter oder Begleiter verschiedene Fragen stellt. Teilweise existieren in der Tiermedizin die gleichen Verfahren wie in der Humanmedizin: Die Labordiagnostik liefert Aufschluss über Infektionskrankheiten, Stoffwechselstörungen, Allergien, Tumore oder Autoimmunkrankheiten. Außerdem sind Harnsteinanalysen, Geschlechtsbestimmungen bei Vögeln sowie Untersuchungen von Gewebeproben möglich. Beim Verdacht auf Knochenbrüche, Zahnerkrankungen, Tumore, Metastasen, stoffwechselbedingte Krankheiten des Skeletts, Legenot, Harn- oder Blasensteine, Leber-, Milz-, Herz-, Nieren- oder Magen-Darm-Erkrankungen setzt der Tierarzt oft die Röntgendiagnostik ein.

Narkosen sowie operative Eingriffe, beispielsweise im Rahmen von Kastrationen, Darmverschlüssen, Tumorerkrankungen oder Nieren- und Blasensteinen gehören ebenfalls zu den Leistungen der Veterinärmediziner. Letztere finden bei Großtieren in einer Klinik statt, bei Kleintieren sind die Maßnahmen auch in der Tierarztpraxis möglich. Weitere Leistungen sind die Beratung bei Verhaltensproblemen, die Tierkennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip, die Geriatrie, die Durchführung eines EKGs, Erstuntersuchungen bei neugeborenen Tieren, Züchter- und Fütterungsberatung. Bei Tierarzneimitteln handelt es sich definitionsgemäß um Stoffe, die dazu bestimmt sind, Krankheiten von Tieren zu lindern, zu heilen, zu verhüten oder zu erkennen.

Für die nationale und europäische Zulassung von Tierarzneimittel (TAM) sowie für die Betreuung nach der Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Eine Besonderheit besteht darin, dass der rechtliche Status von dem Zweck, für den sie bestimmt sind, abhängt. Man differenziert zwischen Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (Hund, Katze und weitere Heimtiere) und Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (Lemi-Tiere wie Kühe, Schafe oder Hühner).

Tiere als Lebensmittel Bei der Lemi-Gruppe bestimmt die Europäische Arzneimittelagentur, welche Maximalmenge eines Arzneimittels bei der Gewinnung des Nahrungsmittels noch vorhanden sein darf. Dazu sind Wartezeiten vorgegeben, die zwischen der Arzneimittelanwendung und der Lebensmittelgewinnung eingehalten werden müssen. Pferde haben dabei eine Sonderstellung, denn sie können der Lebensmittelgewinnung oder dem reinen Freizeitwert dienen. Der Eigentümer legt die entsprechende Kategorie fest, diese wird in den Equidenpass eingetragen. Dienen sie laut Eintrag nicht der Lebensmittelgewinnung, darf ein breiteres Arzneimittelspektrum ohne Beachtung der Rück- standsproblematik gewählt werden.

Arzneimittel auf Rezept Häufig verordnet der Tierarzt im Rahmen eines Therapienotstandes Humanarzneimittel zur Anwendung am Tier, diese Verschreibung wird auch als Umwidmung bezeichnet. Grund dafür ist, dass es nur wenige explizit für Tiere zugelassene Arzneimittel gibt. Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln sowie von Rezepturen oder Reinsubstanzen zur Anwendung am Tier muss in der Apotheke dokumentiert werden.

Erfasst werden sollten der Name und die Anschrift des Lieferanten, die Art und Menge des Arzneimittels, die Chargenbezeichnung und das Datum des Erwerbs. Bei der Abgabe sind Name und Anschrift des Tierhalters sowie des verschreibenden Arztes, Bezeichnung und Menge des Arzneimittels, Chargenbezeichnung und Datum der Abgabe festzuhalten. Zu beachten ist, dass einige Arzneimittel bei Tieren anders wirken als beim Menschen: Paracetamol ist beispielsweise für Katzen stark hepatotoxisch und wirkt in einer Dosierung von 50 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht bereits letal.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 01/20 ab Seite 96.

Martina Görz, PTA, M.Sc. Psychologie und Fachjournalistin

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