Aktionstage
TAG DER ORGANSPENDE
Seite 1/1 4 Minuten
Richtig. Wichtig. Lebenswichtig. Jeden ersten Samstag im Juni findet der Tag der Organspende statt. Der Aktionstag wurde im Jahr 1983 ins Leben gerufen und macht seitdem einmal jährlich auf das Thema Organspende aufmerksam. Doch es soll auch gedankt werden und zwar den Organspenderinnen und -spendern.
Sie sind für die Patienten, die hierzulande auf ein Spenderorgan warten, ein Hoffnungsschimmer. Der Tag der Organspende erinnert darüber hinaus an bewegende Schicksale der Menschen, die Organe gespendet haben oder die durch eine Organtransplantation eine zweite Chance auf das Leben erhielten.
Am 5. Juni wird der Aktionstag aufgrund der Corona-Pandemie virtuell stattfinden. Das diesjährige Motto lautet „Entscheide dich“ und soll möglichst viele Personen dazu motivieren, sich mit dem Thema Organspende zu befassen und sich eine persönliche Meinung zu bilden. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie via Streaming über die Website „Tagderorganspende.de“ live dabei sein und Sendungen, Direktschaltungen sowie Videos erleben können. Erstmalig wird auch ein Ökumenischer Dankesgottesdienst im Streaming-Format angeboten. Die Aktion „Geschenkte Lebensjahre“ ist ein fester Bestandteil am Tag der Organspende und ein emotionaler Moment, denn hier geben Personen, die ein Organ empfangen haben, die bisherigen Lebensjahre bekannt, die sie durch die Transplantation gewonnen haben.
Im vergangenen Jahr fand die Aktion online statt, wobei 2869 geschenkte Lebensjahre zusammenkamen – ein neuer Rekord! Durchschnittlich rettete im Jahr 2019 jeder Organspender ungefähr drei Schwerkranken das Leben. Für Personen, die auf ein Organ warten, geht es um Leben und Tod, schließlich funktioniert ihr Organismus nicht mehr richtig. Im schlimmsten Falle verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand so stark, dass keine Transplantation mehr möglich ist und sie versterben.
Gut zu wissen Jeder kann sich einen Organspendeausweis bestellen und diesen ausfüllen, vorab ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Bereitschaft zur Organspende kann ab 16 Jahren erklärt werden, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist es möglich, einer Organspende zu widersprechen. Bei dem Organspendeausweis handelt es sich nicht um ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument. Man kann die Entscheidung jederzeit revidieren oder auch bestimmte Organe von der Spende ausschließen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Angehörige und Bezugspersonen über die Entscheidung zu informieren. Herz, Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse, Leber und Darm sind Organe, die auf andere Menschen übertragen werden können.
Wenn Sie vielleicht mal mit Ihren Kunden über das schwierige Thema der Organspende sprechen, sollten Sie ermutigend einwirken. Viele Menschen befürchten, dass Organspender auf der Intensivstation weniger sorgfältig behandelt werden als Personen, die keinen Organspenderausweis besitzen. Die Angst ist allerdings unbegründet: In einem akuten Notfall bemühen sich Intensivmediziner, Notärzte und Rettungsteams um das Leben der Patienten, sie haben mit einer Organentnahme oder Transplantation nichts zu tun. Außerdem kommt eine Spende nur in Betracht, wenn ein irreversibler Hirnfunktionsausfall vorliegt.
Was passiert im Fall der Fälle? Zunächst stellen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des potenziellen Organspenders fest. Dieser liegt vor, wenn im Großhirn, Kleinhirn sowie im Hirnstamm keinerlei Aktivitäten mehr stattfinden. Damit die Organe nicht absterben, werden die Spender dann künstlich beatmet. Es folgt eine Untersuchung des Hirntoten auf Infektionskrankheiten und Tumoren. Wenn alles gut geht, meldet man ihn bei der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant und die Suche nach passenden Empfängern beginnt.
Eurotransplant sitzt im niederländischen Leiden und ist für die Länder Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Kroatien, Slowenien und Ungarn zuständig. Wer die Spenderorgane bekommt, hängt von festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht ab. Bedingungen, um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, sind ein endgültiges Organversagen (bei Niere, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse) oder eine fortschreitende, lebensgefährliche Erkrankung (der Leber), wenn keine akzeptable Behandlungsalternative besteht. Bei nicht heilbaren, bösartigen Erkrankungen, bei bestimmten Infektionskrankheiten oder bei Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation bergen oder einen längerfristigen Transplantationserfolg infrage stellen, ist eine Transplantation ausgeschlossen.
Wurden dem Spender die Organe entnommen, wird der Leichnam aufgebahrt und schließlich bestattet. Die Organe müssen gekühlt werden, während sie zum Transplantationsort transportiert werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Untersuchungen vor einer Organspende erweitert worden. Die Krankengeschichte des potenziellen Spenders wird in Bezug auf die COVID-19-Risiken betrachtet, zudem ist ein negativer SARS-CoV-2-PCR-Befund eine notwendige Voraussetzung der Organtransplantation.
Warteliste Leider werden weniger Organe gespendet als benötigt, sodass es eine lange Warteliste gibt, auf der Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation benötigen, aufgeführt sind. Kriterien für die Aufnahme in der bundesweiten Dringlichkeitsliste sind die Eile sowie der zu erwartende Erfolg der Transplantation.
Vertrauensbruch 2012 hat es in Deutschland einen Organspendeskandal gegeben, der das Vertrauen in die Transplantationsmedizin erschütterte. Die Zahl der potenziellen Spender in Deutschland ging danach erst einmal zurück. Die Wartelisten sollen manipuliert worden sein, sodass bestimmte Patienten bevorzugt wurden, während andere in ihrer Position nach hinten rutschten und in Lebensgefahr gerieten.
Der Göttinger Arzt, der dafür verantwortlich gemacht wurde, saß ein Jahr lang in Untersuchungshaft, wurde schließlich freigesprochen und erhielt vom Land einen Schadensersatz von 1,1 Millionen Euro. Um Skandale zu verhindern, gibt es nun unangekündigte Überprüfungen der Transplantationszentren auf der Grundlage des nach dem Skandal 2012 erweiterten Transplantationsgesetzes. Auch das Mehr-Augen-Prinzip soll vor Manipulationen schützen, indem nicht mehr nur ein Arzt, sondern mindestens drei Mediziner darüber entscheiden, ob ein Patient auf die Warteliste kommt.
Spenden von Gewebe Es ist auch möglich, Körpergewebe zur Spende zur Verfügung zu stellen. Zu den transplantierbaren Geweben zählen Herzklappen, Blutgefäße, Knochen, Haut, Eihaut der Fruchtblase, Inselzellen, Augenhornhaut oder Weichteilgewebe. Eine Spende ist postmortal oder auch zu Lebzeiten denkbar. Spenden von Geweben gehen mit deutlich weniger Risiken (wie etwa Abstoßungsreaktionen) einher als die Transplantation von ganzen Organen, daher sind Gewebetransplantationen häufiger.
Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER APOTHEKE 06/2021 ab Seite 98.