2017 wurden rund 97 Millionen Verpackungen von rezeptfreien Schmerzmitteln über den HV-Tisch an die Kunden in der Apotheke verkauft. © fizkes / iStock / Getty Images Plus

Bundesrat | Schmerzmittel

SCHMERZMITTEL: GRÜNES LICHT FÜR WARNHINWEISE

Künftig werden Verbraucher auf rezeptfreien Schmerzmitteln mit Ibuprofen, ASS und Co. Warnhinweise finden. Die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde vom Bundesrat abgesegnet.

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Ibuprofen und Co. sind bekannt und werden als Schmerzmittel oft verschrieben. Natürlich haben alle einen Beipackzettel, in denen auf Unverträglichkeiten und mögliche Folgen hingewiesen wird. Aber es steht eben nur auf dem Beipackzettel. Das wird sich künftig ändern, denn nachdem nun der Bundesrat den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses gefolgt ist, muss auf OTC-Analgetika-Verpackungen bald folgendes stehen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“. Auf Rezeptur- und Defekturarzneimittel muss künftig auf dem Außenbehältnis ebenfalls eine entsprechende Warnung abgedruckt sein.

Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) befürwortet die geplante Verordnung: „Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern“. Die Bundesapothekerkammer hatte bereits in den vergangenen Jahren immer wieder auf das Risikopotenzial, das durch rezeptfreie Schmerzmittel auftreten kann, hingewiesen.

Allein 2017 wurden rund 97 Millionen Verpackungen solcher Medikamente über den HV-Tisch an die Kunden in der Apotheke verkauft. Bei einer längerfristigen Anwendung oder Überdosierung von Diclofenac, Naproxen, Paracetamol und Co. kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, die auch tödlich enden können. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, das Blutungen, Perforationen oder Geschwüre im Magen-Darm-Trakt auftreten. Zudem kann es zu Schlaganfällen sowie Leber- und Nierenschäden kommen.

22 Prozent der OTC-Anwender nehmen solche Schmerzmittel laut einer Studie des Robert Koch-Instituts länger als vier Tage. Fragt man nun nach den Hinweisen in der Packungsbeilage, so kennen rund ein Fünftel der Frauen und etwa ein Drittel der Männer die Anwendungsempfehlungen nicht.

Nicht nur die BAK unterstützt diese Empfehlung, sondern auch die Deutsche Schmerzgesellschaft. „Damit werden die Verbraucher in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert“, so Professor Dr. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. Ein bis drei Prozent der Allgemeinbevölkerung nehmen Schätzungen zu Folge täglich diese Mittel ein.

Zwei Jahre sind für die Übergangsfrist der Arzneimittelverpackungen für die Hersteller vorgesehen. Bei den Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine Frist von lediglich zwölf Monaten vorgesehen. Packungen, die noch vorrätig vorhanden sind, dürfen vom Großhandel und den Apotheken noch abverkauft werden. Nachdem die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, soll sie ab dem darauffolgenden Tag Gültigkeit erhalten.

Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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