Hauterkrankungen
REZEPTUREN CONTRA FERTIGARZNEIMITTEL
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Darauf wies der Berufsverband der Deutschen Dermatologen kürzlich in seinem Newsletter hin. Die individuelle Magistralrezeptur ist unverzichtbarer Bestandteil der Lokalbehandlung von Hauterkrankungen, so der BVDD. Weiter heißt es: «Die für den einzelnen Patienten unverträglichen Salbengrundlagen oder Konservierungsstoffe finden bei der Herstellung in der Apotheke keine Anwendung, sondern werden durch individuell verträgliche Komponenten ersetzt oder es wird ganz auf sie verzichtet.» Der BVDD führt noch ein weiteres Argument für die Magistralrezeptur ins Feld: Sie sei häufig deutlich preisgünstiger als ein Fertigpräparat.
Das kann Dr. Holger Reimann, Leiter des Pharmazeutischen Laboratoriums des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF), nur bestätigen. «Aufgrund der Systematik der Arzneimittel-Preisverordnung sind große Rezepturmengen, wie sie zum Beispiel häufig Neurodermitiker benötigen, tendenziell günstiger als entsprechende Mengen eines Fertigarzneimittels». Quelle: pharmazeutische-zeitung.de