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AMNOG/Arzneimittelbewertung

PRÜFUNG VON BESTANDS-ARZNEIMITTELN

Neben neuen Arzneimitteln wollen die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im neuen Jahr verstärkt auch Arzneimittel, die sich bereits auf dem Markt befinden, überprüfen.

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„Wir werden in diesem Jahr die ersten Anträge für den Bestandsmarkt stellen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Als Verfahren soll die im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz etablierte „frühe Nutzenbewertung“ dienen. Bislang wird die „frühe Nutzenbewertung“ nur bei neuen Arzneimitteln angewendet: Nach der Zulassung müssen die Hersteller für ihre Medikamente ein Dossier beim G-BA einreichen. Stellt dieser einen Zusatznutzen fest, kann das Unternehmen mit den Kassen einen Preis aushandeln. Ansonsten gilt ein Festbetrag.

Laut AMNOG können allerdings auch Arzneimittel bewertet werden, die für die Versorgung von Bedeutung sind oder mit Arzneimitteln im Wettbewerb stehen, für die bereits eine Nutzenbewertung vorliegt. Kassen, Ärzte und Krankenhäuser können eine solche Bewertung beim G-BA anstoßen. Wie bei den neuen Medikamenten haben die Unternehmen dann drei Monate Zeit, ein Dossier über den Zusatznutzen einzureichen.

Einem Sprecher des G-BA zufolge ergibt sich die Prüfung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes schon unter dem Aspekt der rechtlichen Gleichbehandlung: „Wenn sich neue Wirkstoffe der frühen Nutzenbewertung unterziehen müssen, kann dies natürlich auch konkrete Auswirkungen für bereits im Markt befindliche Arzneimittel haben.“ Schon in den kommenden Monaten sollen die Prüfungen ausgeweitet werden. Welche Arzneimittel ins Visier geraten könnten, ist derzeit noch unklar.

Die Kassen erhoffen sich Einsparungen: Viele Arzneimittel auf dem Bestandsmarkt brächten keinen zusätzlichen Nutzen, sagte Stackelberg. „Nur wenn diese Arzneimittel verstärkt der neuen Nutzenbewertung unterzogen werden, kann es die mit dem Gesetz vorgesehenen Einsparungen geben.“ Quelle: apotheke-adhoc.de

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