Gewerkschaften | Apothekenangestellte
MEHR GELD FÜR PTA
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Der zweistufige Plan des Gehaltstarifvertrages zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken ist somit in Gänze in Kraft getreten. Es sei „ein glücklicher Umstand, dass die Tariferhöhungen bereits vor Beginn der Coronavirus-Pandemie vereinbart wurden. So sind die Gehaltserhöhungen bereits seit Ende 2019 planbar“, betonte Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission.
Die Apothekenteams hatten in der Pandemie zahlreiche zusätzliche Belastungen zu meistern. Das sollten Arbeitgeber spätestens in den ersten Monaten des neuen Jahres honorieren, forderten Kratt und ihr Adexa-Vorstandskollege Andreas May. Man wisse natürlich, dass die letzten Wochen im Jahr immer zu den stressigsten gehörten. „In diesem Dezember kam noch die Verteilung der FFP2-Masken dazu, die das ganze Team in Atem gehalten haben“, schrieben sie in einer Mitteilung.
Corona-Bonus: Kaum ausgezahlt
Etwas erschüttert zeigten sich die beiden über Umfragen zum Corona-Bonus: Viele Angestellte hätten bislang noch keinen Bonus erhalten. Laut Stand November bekamen lediglich 19 Prozent eine solche Sondervergütung ausgezahlt und diese lag bei mehr als der Hälfte unter 500 Euro. Bei jedem vierten Befragten gab es zwischen 500 und 1000 Euro – und nur knapp 15 Prozent bekamen den vollen steuerfreien Bonus in Höhe von 1500 Euro. Da viele Beschäftigte im Apothekenwesen in Teilzeit arbeiten, ist der anteilige Bonus zwar nicht unerwartet. Dass jedoch erst jeder Fünfte überhaupt profitiert hat, sei kein gutes Zeichen, kommentierte die Adexa.
Umfragen zeigen:
Nur 19 Prozent der Apothekenangestellten haben einen Corona-Bonus erhalten, davon
über die Hälfte unter 500 Euro,
ein Viertel 500 bis 1000 Euro und
nur 15 Prozent die vollen 1500 Euro.
Frist für Boni verlängert
Nun drängen die Gewerkschaftler erneut darauf, die Angestellten endlich von dem Bonus profitieren zu lassen. Die Frist, in der ein steuerfreier Bonus von bis zu 1500 Euro ausgezahlt werden kann, ist im Jahressteuergesetz bis zum 31. Juni 2021 verlängert worden. „Wer also seine Beschäftigten noch nicht für ihren Einsatz unter erschwerten Bedingungen honoriert hat, sollte dies in der ersten Jahreshälfte nachholen.“
Alexandra Regner,
PTA und Medizinjournalistin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung