Bundesgesundheitsministerium | Fixhonorare
MASKENVERGÜTUNG GEKÜRZT - NEUE KUNDENGRUPPE KOMMT HINZU
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Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Verordnung geschaffen. Darin kürzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Vergütung, die Apotheken für die Abgabe von Schutzmasken erhalten. Über ihre Rechenzentren können sie zurzeit sechs Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen.
Erwartungsgemäß stößt die Neuerung nicht überall auf Begeisterung. So reagiert die ABDA -Präsidentin Gabriele Regina Overwiening verärgert auf die Absenkung des Honorars. Die Grünen hingegen hatten sich mit Blick auf die aktuellen Marktpreise darüber beschwert, dass die Vergütungshöhe nicht mehr angemessen sei. Spahn sah das ähnlich und kündigte an, dass er das Maskenhonorar „überprüfen“ wolle. Die Umsetzung schob er aber auf die zweite Masken-Abgabewelle im Februar.
Denn die Berechtigungsscheine, deren erste Phase gerade läuft, sind in zwei Abschnitte eingeteilt. Für beide haben Risikopatienten jeweils per Post einen Berechtigungsschein bekommen, mit dem sie in der Apotheke sechs Masken erhalten. Die zweite Phase beginnt am 10. Februar und endet Mitte April – und nur in dieser Zeit gilt das abgesenkte Honorar. Die Bundesregierung spart dadurch 465 Millionen Euro.
Und noch eine andere wichtige Neuregelung steht auf dem Plan. Laut Entwurf sollen künftig auch rund fünf Millionen Empfänger des Arbeitslosengeldes II Anspruch auf zehn FFP2-Masken aus der Apotheke erhalten – ohne Zuzahlung. Auch für diese Masken sollen die Apotheken das niedrigere Honorar von 3,30 Euro plus Mehrwertsteuer erhalten. Dem Bund entstehen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 220 Millionen Euro.
Auch das Verfahren ändert sich: Arbeitssuchende erhalten von der jeweiligen Krankenkasse ein „Informationsschreiben“, das sie der Apotheke vorlegen. Zusätzlich muss der Kunde seinen Personalausweis zeigen. Die Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro entfällt bei dieser Gruppe komplett.
Alexandra Regner,
PTA und Medizinjournalistin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung