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Recht/Marketing

KEINE EXKLUSIVE APOTHEKENWERBUNG IN ARZTPRAXEN

Das OLG Frankfurt hat ganz im Sinne des ApoG entschieden: Ein Apotheker darf keine Werbung in einer Arztpraxis schalten – zumindest nicht dann, wenn dort keine weiteren Apotheken beworben werden.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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