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Apothekenübernahme/Recht

KEIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS MIT VERSPÄTUNG

Gläubiger schützen: Wer als Käufer einer Apotheke die Haftung ausschließen will, muss dies rechtzeitig bekannt machen, denn er übernimmt dabei nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke Adhoc

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