Tipps bei Sonnenexposition
HAUTKREBS ALS BERUFSKRANKHEIT
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Der bedeutendste Auslöser von Hautkrebs ist UV-Strahlung. Bauarbeiter, Dachdecker, Postboten, Gärtner & Co. haben aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein höheres Erkrankungsrisiko als Menschen, die in Innenräumen arbeiten. Die UV-Jahresexposition der Outdoor-Arbeiter ist drei- bis fünfmal größer als die der Beschäftigten in Innenbereichen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Angestellten vor der Strahlung zu schützen beziehungsweise die Strahlung durch Schutzmaßnahmen möglichst gering zu halten. Werden entsprechende Sonnenschutz-Maßnahmen getroffen, lässt sich der Entwicklung von Hautkarzinomen gut vorbeugen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Beschäftigte im Freien vor einer zu hohen UV-Bestrahlung zu bewahren. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen (Bereitstellung von Arbeitsbekleidung, Sonnenschutzmitteln und UV- Schutzbrillen, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, Arbeiten an Schattenplätzen) technische Maßnahmen (schattige Pausenplätze, Sonnensegel auf Baustellen) persönliche Maßnahmen (nicht mit freiem Oberkörper arbeiten, Sonnenschutzmittel verwenden, Kopfbedeckung und langärmlige Kleidung tragen)
Karzinom-Arten Der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) streut bereits im frühen Stadium und führt oft zum Tode, während der weiße Hautkrebs (Basaliom oder das Plattenepithelkarzinom) zwar häufiger vorkommt, aber seltener tödlich endet, da er kaum metastasiert. Aktinische Keratosen sind Rauigkeiten auf der Haut, die als Vorstufe des Plattenzellkarzinoms gelten. Eine Behandlung ist empfehlenswert, da zehn Prozent der Fälle in das Plattenzellkarzinom übergehen. Weitere Hautkrebsarten wie das Merkelzellkarzinom, das Dermatofibrosarcoma protuberans sowie das Kaposi-Sarkom sind recht selten.
Therapie Der Arzt entfernt Hauttumore in der Regel durch eine Operation, wobei das bösartige Gewebe je nach Art mit einem gewissen Sicherheitsabstand beseitigt wird. Dadurch soll die Erkrankung dauerhaft geheilt beziehungsweise in Schach gehalten werden. Neben der Operation ist unter Umständen noch eine Strahlen- oder Chemotherapie erforderlich.
Weitere Ursachen Laut der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gelten Hautkarzinome als „Erkrankungen durch Arsen/-verbindungen (BK-Nr. 1108) und ionisierende Strahlen (BK-Nr. 2402)“ oder als „Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe (BK-Nr. 5101).
Im Fall der Fälle In den Leitlinien der Berufsgenossenschaften ist definiert, wann Arbeitnehmer an berufsbedingtem Hautkrebs leiden und ob sie Anspruch auf Leistungen haben. Der behandelnde Arzt meldet die Erkrankung (mindestens sechs aktinische Keratosen und/oder ein invasives Plattenepithelkarzinom an beruflich sonnenexponierten Hautstellen) an die zuständige Berufsgenossenschaft des Versicherten. Diese prüft den Fall und falls sich dieser bestätigt, übernimmt sie die medizinische Versorgung, eventuelle Kompensationszahlungen sowie Sonderrenten bei besonders schweren Verläufen.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 05/2020 auf Seite 97.
Martina Görz, PTA, M.Sc. Psychologie und Fachjournalistin