Hotline/ Bereitschaftsdienst
DER ÄRZTLICHE BEREITSCHAFTSDIENST: 116 117
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Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet – je nach Organisation des Dienstes direkt zu einem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Dort erhalten Sie in jedem Fall schnell und unkompliziert die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Deutschland ist das erste Land der EU, welches diese einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt hat.
Wann rufen Sie die 116 117 an?
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Regionale Rufnummern auch weiterhin gültig
Die bekannten regionalen Rufnummern für den Bereitschaftsdienst gelten auch weiterhin. Mit 116 117 jedoch, entfällt langes Suchen nach der richtigen regionalen Nummer.
Der Service der 116 117 ist am 16. April 2012 gestartet. Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen . Die gesamte Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit von den niedergelassenen Ärzten finanziert. Quelle: 116117info.de