Botendienst | Schutzausrüstung
AUSZAHLUNG DER 250 EURO IM SEPTEMBER: „APOTHEKEN STEHEN AN VORDERSTER FRONT
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung trat am 22. April in Kraft. Durch sie erhalten Apotheker in Deutschland ab Ende September eine einmalige Auszahlung von 250 Euro netto, die ihnen für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht.
Der Nacht- und Notdienstfonds des deutschen Apothekerverbands (DAV), mithilfe einer Beleihung des Gesundheitsministeriums, übernimmt die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und die Auszahlung an die Apotheken. Der Fonds berechnet den Apotheken dafür fünf Euro. „Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die fünf Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Laut Becker standen und stehen die Apotheken an vorderster Front, was auch für den Botendienst zusätzliche Kosten verursacht habe. Aus diesem Grund sei es nur konsequent, dass Betriebe auch eine Ausstattungspauschale bekämen. „Wir haben jetzt die Bedingungen für die Auszahlung der 250 Euro mit den Krankenkassen ausgehandelt. Ich freue mich, dass wir ein unkompliziertes Procedere gefunden haben.“
Antragsverfahren sind nicht nötig: Alle Apotheken sollen die Überweisung bekommen, sofern diese mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben.
Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung