Ein Wohnmobil parkt an einem Bergsee.
Stecken Sie noch in der Urlaubsplanung? Camping steht dieses Jahr hoch im Kurs. © cookelma / iStok / Getty Images Plus

Pandemie | Urlaub

CAMPEN UND WOHNMOBIL: WO WAS ERLAUBT IST

In Zeiten von Corona ist die Idee ist so einfach wie genial: Statt Urlaubs auf Malle Campen in Deutschland. Und so wird es kein Zufall sein, dass diese Art des Verreisens gerade außerordentlich boomt. Allerdings gibt es Regeln, die jeder kennen sollte.

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Und die sind kompliziert: „Es gibt keine Bundesregelungen für Campingplätze“, sagt Christian Günther, Geschäftsführer des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD). Allerdings gibt es Bestimmungen der Länder, die mancherorts durch Auflagen von Landkreisen und Kommunen ergänzt werden – was das Chaos teilweise komplett macht. Nur eines ist allen gemeinsam: Zu den einheitlichen Hygienemaßnahmen aller Campingplätze gehören das Aufstellen von Desinfektionsspendern, eine geregelte Nutzung der Sanitäranlagen und Aushänge, die über die Bestimmungen informieren. Auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in geschlossenen Räumen wie der Rezeption verpflichtend. Hier enden allerdings schon die Gemeinsamkeiten.

In Hessen beispielsweise darf man mit seinem Camping-Equipment nur einreisen, wenn man sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten hat. Anderenfalls ist man verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden und in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch in Hamburg, Thüringen. Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Mecklenburg-Vorpommern legt das strenger aus. Tagesgäste sind hier sowieso nicht erwünscht, und bei den anderen gilt: Wer aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage kommt, muss sich in häusliche Quarantäne begeben. Campingplätze eignen sich dafür überhaupt nicht. Das gilt auch für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, und Rheinland-Pfalz - wohlgemerkt nur für Camper.

Anders sieht es bei den Wohnmobilisten aus. Deren Stellplätze haben nominell keine Sonderregelungen; es gelten aber meist die gleichen Bestimmungen wie auf den Campingplätzen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen nur Stellplätze angefahren werden, die über Rezeption und Buchungssystem mit Kontaktdatenerfassung verfügen – und das auch nur, wenn man eine Vorabreservierung vorweisen kann.

Und dann gibt es da noch das Wildcampen. Deutschland ist hier erstaunlich liberal: Überall dort, wo es nicht verboten ist, darf man sich mit dem Wohnmobil hinstellen und für eine Nacht „zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit“ regenerieren, wie es in dem entsprechenden Artikel der Straßenverkehrsordnung heißt. Allerdings sind Stühle und Grill aufstellen verboten, denn man darf sich außerhalb nicht häuslich einrichten und den Eindruck des Campens erwecken. Wer nur ein Zelt eingepackt hat, darf mit Einwilligung des Landeigentümers aber eine Nacht auf dessen Grund und Boden nächtigen. Das gilt auch auf den deutschlandweiten Trekking- und Wasserwanderplätzen.

Der Campingverband BVCD möchte aber auch nicht zu bedrohlich klingen, denn immerhin hat die Coronakrise von März bis April zu kompletten Buchungs-Ausfällen geführt. „Wir erwarten einen starken Juli und August, dort könnten regional sogar die Vorjahre übertroffen werden“, sagt Günther. Und seit Juni ist das Campen ja auch in allen Bundesländern wieder freigegeben. „Die Sommersaison“, so der Bundesverbands-Geschäftsführer, „ist bereits stark gebucht.“

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Der Spiegel

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